Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten

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Dem SGB zufolge ist bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs darauf zu achten, dass die Pauschalbeträge der IV nicht zu tief angesetzt werden.

5.3.4 Behindertenorganisationen und weitere interessierte Personen Die Organisation aaa autismus approach und die 17 Einzelpersonen, die die Stellungnahme von

aaa übernommen haben, halten eine Subjektfinanzierung für sinnvoller als eine Finanzierung mittels Fallpauschalen für eine Institution; die Subjektfinanzierung garantiere den Zugang aller Kinder zu IFI.

Die Netzwerkgruppe Autismus sieht die Festlegung einer Fallpauschale für IFI als gefährlichen Vor- läufer für weitere Fallpauschalen in anderen Krankheitsbildern.

Autismus deutsche schweiz, Autisme suisse romande, Agile.ch, die FSP, Inclusion Handicap, insieme, Pro Infirmis, Procap, die am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, die Expertengruppe

Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrie Schweiz und die SGEP erachten die vorgeschlagene Kosten- aufteilung als nicht gerechtfertigt, zumal sowohl bei der IV als auch bei den Kantonen mit erheblichen Einsparungen zu rechnen ist. Daher sei die Kostenbeteiligung der Invalidenversicherung substanziell zu erhöhen. Nach Ansicht von Agile.ch und der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin muss die Aufteilung der Therapiekosten Gegenstand der weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen sein. Den am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin und Pädiatrie Schweiz zufolge ist eine Vollfinanzierung zu gleichen Teilen von Kantonen und IV anzustre- ben.

Nach Erachten der UPK sind die Darstellungen des Bundesrates zum vorgeschlagenen Finanzierungs- schlüssel widersprüchlich und tragen der therapeutischen Realität in den IFI-Zentren nicht Rechnung. Eine klare Abgrenzung zwischen medizinischen und pädagogischen Massnahmen sei nicht möglich. Entsprechend stünden alle Aktivitäten, die im FIAS-Zentrum durchgeführt werden, unter einer perma- nenten Supervision durch die Chefärztin oder die Psychotherapeutin. Die Grundausbildung der im IFI-Zentrum arbeitenden Psychologinnen, Physiotherapeutinnen und Heilpädagoginnen spiele dabei keine Rolle. Alle Mitarbeiterinnen würden während Monaten in der speziellen FIAS-Methodik geschult und bildeten ein dichtes, interaktives Interventionsnetz. So gesehen sei die gesamte therapeutische Aktivi- tät interdisziplinär. Der einheitlich definierte Verteilschlüssel der Leistungsvergütung durch die IV sei unangemessen und müsse neu verhandelt werden. Die UPK betonen, dass die finanzielle Situation des FIAS-Zentrums, das ausgezeichnete Behandlungsergebnisse erziele, nicht nachhaltig sei und über kurz oder lang zur Schliessung von FIAS führen dürfte, obwohl es im Rahmen des Pilotprojekts Pau- schalzahlungen der IV erhält.

Agile.ch, die FSP, die am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, die Expertengruppe Kinder- und Ju- gendmedizin, Pädiatrie Schweiz und die Stiftung Kind und Autismus betonen, dass die Vollkosten der IFI-Zentren zu berücksichtigen sind (z. B. auch Kosten für die autismusspezifische Weiterbildung der Mitarbeitenden, Verwaltungskosten, Kosten für ärztliche Leitung und Supervision, erhöhter Zeitbe- darf aufgrund der Multidisziplinarität, Beratung und Weiterbildung durch die Zentren). Einige Vernehm- lassungsteilnehmende weisen auf die hohe Personalfluktuation aufgrund des herausfordernden Ar- beitsumfelds hin.

Nach Ansicht der am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, der Expertengruppe Kinder- und Ju- gendmedizin und der SGKJPP sollten neue Aufgaben wie die Datenerfassung und -übermittlung ge- mäss den Vorgaben von Bund und Kantonen vergütet werden. Jeder komplette Datensatz im Sinne eines ausführlichen Arztberichtes (nach TARPSY/TARDOC) müsse zusätzlich zur Fallpauschale ver- gütet werden. Zudem erachten diese Vernehmlassungsteilnehmenden, ebenso wie die Stiftung Kind und Autismus, die geplanten Kosten von 107 000 Franken pro Kind und Jahr als nicht ausreichend. Im zweiten Evaluationsbericht zum Pilotprojekt seien die Vollkosten nicht berücksichtigt worden, da diese oft nicht vorhanden waren. Überdies seien die Angaben während der nicht repräsentativen Coro- nazeit erhoben worden und es arbeiteten noch nicht alle Zentren im 2-Jahres-Setting. Die SGKJPP weist darauf hin, dass die Neuevaluation von TARPSY und TARDOC bei der Anpassung der geschätz- ten Therapiekosten zu berücksichtigen sind.