Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten
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Nach Ansicht der am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, von Agile.ch und der Expertengruppe
Kinder- und Jugendmedizin bedarf es im erläuternden Bericht der Klärung des Begriffs der Schul- laufbahn. Orientiere sich diese einzig am Regelschulsystem, so sei dies keine geeignete Zielgrösse, da die Bereitstellung adäquater Kindergarten- und Schulplätze in den Kantonen sehr unterschiedlich ist. Die Auswirkung der Intervention auf die Leistungen im IV-Bereich seien deshalb besser für die Evalua- tion geeignet. Die Unterstützungsmassnahmen beim Übergang in den Kindergarten und später in die Schule seien ebenfalls zu beziffern, da sie Teil der für den vollen Erfolg der IFI notwendigen Nachbe- treuung sind. Die Empfehlungen für die Zentren, nach IFC (International Classification of Functioning, Disability and Health der WHO) zu arbeiten, impliziere Anpassungen im Umfeld. Zudem seien die Da- ten explizit zu anonymisieren und die Nutzung des Widerspruchrechts dürfe keinen Einfluss auf den Zugang zu IFI haben. Diesen Vernehmlassungsteilnehmenden sowie der Stiftung Kind und Autis- mus zufolge bedarf es konkreter Angaben, um welche Daten es sich handelt (statistische, qualitative). Schliesslich sei die Finanzierung der allfällig durchzuführenden Studien und der Datendokumentation zu klären.
Aus Sicht von ARTISET, INSOS und YOUVITA nehmen die den Leistungserbringern auferlegten Da- tenerhebungen exzessive Dimensionen an. Sie beantragen daher, die Datenbearbeitung auf ein Mini- mum zu reduzieren, um den Handlungsspielraum der Kantone zu maximieren und den Umfang der Verwaltungsvorgänge zu begrenzen.
Die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin und Pädiatrie Schweiz erachten es als wichtig,
ein Schweizer Autismusregister zu schaffen.
Betreffend die Erhebung der Daten, mit denen die Entwicklung des Kindes verfolgt werden soll, sind aus Sicht der SGKJPP die für eine hochwertige Evaluation erforderlichen Investitionen und Kosten zu tief angesetzt. Es sei unklar, wie die Finanzierung dieser Evaluationen angedacht ist, wenn diese aus- serhalb der IFI-Zentren, beispielsweise in einem kantonalen Diagnosezentrum oder in einem anderen Kanton durchgeführt werden.
5.6 Weitere Anträge (Beginn der IFI, Übergang, Abgrenzung zu anderen Leistungen, zentrumsexterne Therapie, Ausbildung usw.)
5.6.1 Kantone
Mehrere Kantone, insbesondere GE und GL, betonen, wie wichtig die frühzeitige Intervention und so- mit die Diagnosestellung sind. GL, GR, NE und OW beantragen, dass bereits der begründete Verdacht auf eine Diagnose den Therapiestart ermöglicht, ohne die Bestätigung abwarten zu müssen; dadurch könnten wertvolle Monate gewonnen werden. Aus Sicht von LU ist zu prüfen, ob die vorgeschlagene Behandlung bereits vor der Diagnose zugesprochen und begonnen werden darf.
TI und VD verweisen auf die Bedeutung des Übergangs nach der IFI (oft endet die IFI, wenn das Kind etwas mehr als vier Jahre als ist) und fordern, dass die Betreuung und Begleitung bis zum Schulalter weitergeführt und geregelt wird (TI zufolge nach dem gleichen interdisziplinären Ansatz). VD erachtet eine monatliche Pauschale zur Finanzierung dieses Übergangs und eine Verankerung dieser Pau- schale im Gesetzestext als sinnvoll.
Zudem fordert VD, dass die Abgrenzung zwischen IFI- und Nicht-IFI-Leistungen klar erläutert wird.
GR erscheint eine Zentrumslösung in einem Kanton wie Graubünden aufgrund der Reisewege als kaum umsetzbar. Deshalb müsse es auch Raum für eine allfällige dezentrale Umsetzung geben, mit der geografische und sprachliche Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Gemäss dem erläu- ternden Bericht sei vorgesehen, dass im Rahmen der kantonalen Planungen der besonderen Situation jedes Kantons Rechnung getragen werden kann. Daran sei festzuhalten. Laut VD müsse der Bundes- rat beim IFI-Zugang auch die Zugangsmöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.