Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten
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1. Ausgangslage
Am 22. September 2023 hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Par- teien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den ge- samtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, den Leistungserbringern und bei weiteren inte- ressierten Kreisen wie den Versicherungseinrichtungen und den Organisationen der privaten Invaliden- hilfe ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche- rung (intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen) durchzuführen. Die Vernehmlas- sung dauerte bis 22. Dezember 2023.
2. Gegenstand
Die Beteiligung der Invalidenversicherung (IV) an den Kosten für die intensive Frühintervention bei Kin- dern mit frühkindlichem Autismus (IFI) ist Gegenstand eines Pilotprojekts, das noch bis Ende 2026 läuft. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) soll sich die IV auch nach 2026 finanziell an den IFI-Kosten beteiligen können, da sich diese Art der Intervention als wirk- sam erwiesen hat. Die IFI umfasst sowohl medizinische Massnahmen, die von der IV übernommen werden, als auch pädagogische Massnahmen, die in die Finanzierungszuständigkeit der Kantone fal- len. Da die Massnahmen fliessend ineinander übergehen, ist eine vollständige Entflechtung der Rege- lung und Finanzierung der IFI nicht möglich. Die vorgeschlagene IVG-Änderung sieht die Ausrichtung von Pauschalen an die Kantone vor, mit denen die medizinischen Massnahmen im Rahmen einer IFI vergütet werden. Zudem sollen Bund und Kantone Vereinbarungen abschliessen, die deren Zusam- menarbeit, die Ziele und Qualitätsstandards der IFI, die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der IV sowie die Kontroll- und Evaluationsmodalitäten festlegen. Überdies treibt die IVG-Änderung die Stan- dardisierung und die längerfristige koordinierte Weiterentwicklung des gesamtschweizerischen IFI-An- gebots voran.
3. Stellungnahmen
Der Vorentwurf der IVG-Änderung wurde 84 Behörden und interessierten Stellen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundes veröffentlicht.1 47 der eingeladenen Organisationen und Institutionen haben eine Stellungnahme einge- reicht. Zudem haben alle Kantone sowie drei politische Parteien (Die Mitte, SP, GRÜNE Schweiz) an der Vernehmlassung teilgenommen. Überdies sind unaufgeforderte Stellungnahmen von 23 Organisa- tionen und interessierten Personen eingegangen. Insgesamt sind im Rahmen der Vernehmlassung, die vom 22. September bis 22. Dezember 2023 dauerte, 70 Stellungnahmen eingegangen:
Adressaten Angeschrieben Eingegangen Kantone 27226
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 113
Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 30
Dachverbände der Wirtschaft 82
Weitere Organisationen und Durchführungsstellen 3516
Andere interessierte Organisationen/Einzelpersonen 023
Total 8470
1 Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2023 (admin.ch)
2 Nebst den Kantonen wurde auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Stellungnahme eingeladen.