Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten

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BE hält es für gerechtfertigt, dass die Vorlage sich auf Kinder mit frühkindlichem Autismus fokussiert. Für die beiden anderen potenziellen Zielgruppen (Kinder mit Cerebralparese und Kinder mit Triso- mie 21) könnten die Massnahmen, die in Frage kommen, klar in medizinische und pädagogische Mas- snahmen unterteilt werden. Damit könnten die beiden Gruppen im Rahmen der bestehenden Angebote bereits gut gefördert werden.

TI und VS zufolge sind mehr Kinder betroffen als im erläuternden Bericht angegeben (VS nennt eine Prävalenz von 1 %). Nach Ansicht von GE reicht das therapeutische Angebot nicht aus, um die Nach- frage zur Unterstützung von Kindern mit komplexen Entwicklungsstörungen abzudecken.

VD weist darauf hin, dass der hohe Aufwand einer IFI nicht unbedingt für alle Familien im Bereich des Möglichen liegt. Der Bundesrat muss verhindern, dass das System nur Familien zugutekommt, deren Ressourcen und Organisation es ihnen ermöglicht, das Kind in die Zentren zu bringen. In diesem Sinne muss er Modalitäten vorsehen, um sozio-ökonomische Hindernisse (geringes Einkommen, keine Möglichkeit für Teilzeitarbeit, Fremdsprachigkeit) auszuräumen.

SG und ZH weisen darauf hin, dass der Begriff «frühkindlicher Autismus» veraltet ist und insbesondere in der seit 2022 geltenden internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) nicht mehr verwen- det wird. Zu verwenden sei demnach der Begriff «Autismus-Spektrum-Störungen». Folglich brauche es SG zufolge, künftig auch klarere Kriterien für die Definition der Personen, die sich für IFI qualifizieren können.

5.1.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die Grünen begrüssen, dass sich der Bundesrat zum Ziel setzt, die intensive Frühintervention bei früh- kindlichem Autismus allen betroffenen Kindern in der Schweiz und ihren Familien zugänglich zu ma- chen. Angesichts der geringen Fallzahl und der zu erwartenden Einsparungen beantragen die Grünen dem Bundesrat, die Kantone zum Anbieten solcher Leistungen zu verpflichten.

5.1.3 Behindertenorganisationen und weitere interessierte Personen Autismus deutsche schweiz, Autisme suisse romande, die FSP, die am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren, die Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrie Schweiz, die SGKJPP, die

SGEP und die Stiftung Kind und Autismus weisen darauf hin, dass der Begriff «frühkindlicher Autis- mus» durch «Autismus-Spektrum-Störungen» ersetzt werden sollte.

Die Organisation aaa autismus approach, 17 Einzelpersonen, die die Stellungnahme von aaa über- nommen haben, autismus deutsche schweiz, Autisme suisse romande, die FSP, die Experten- gruppe Kinder- und Jugendmedizin sowie die SGEP sind der Ansicht, dass es keine generellen Ausschlusskriterien für die IFI geben sollte bzw. dass die Gesundheit eines Kindes kein Ausschlusskri- terium sein darf. Aus ethischen Gründen sollten nach Zuweisung durch entsprechende Fachpersonen alle Kinder Zugang zu IFI haben.

Nach Ansicht der am Pilotprojekt beteiligten IFI-Zentren und der Stiftung Kind und Autismus sollte

der Bundesrat die Teilnahmekriterien konkretisieren. Die UPK erachten es als sinnvoll, zusätzlich zur obligatorischen fachärztlichen Autismus-Diagnose auch ein Schweregrad-Kriterium für den Zugang zu einer IFI einzuführen.

Der Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, Pädiatrie Schweiz und der SGKJPP zufolge

kann von einer zwei- bis dreimal höheren Prävalenz ausgegangen werden als im erläuternden Bericht angegeben.

Die Netzwerkgruppe Autismus Ostschweiz weist darauf hin, dass die mehrmals wöchentliche An- reise zu einem IFI-Zentrum nicht für alle Eltern machbar ist, dass nicht alle Kinder frühzeitig eine Diag- nose erhalten, und dass viel mehr Kinder betroffen sind als es Plätze in IFI-Zentren gibt. Sie fragt sich, welche Fördermöglichkeiten des Weiteren finanziert werden, wenn es im Kanton kein IFI-Zentrum gibt,