Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten

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rung und nicht in die Verordnung gehören. Dadurch blieben den Kantonen gewisse Kompetenzen er- halten, da sie die Standards der Leistungen, die sie über die Vereinbarungen mitfinanzieren, mitdefi- nieren können.

Zehn Kantone (AG, AI, BS, GE, GR, LU, NE, OW, SH, SG) weisen darauf hin, dass die vorgeschla- gene Regelung ein Risiko für Ungleichbehandlungen zwischen den betroffenen Kindern beinhaltet, da das Therapieangebot davon abhängt, ob der Kanton eine Vereinbarung mit dem BSV abschliesst. Das sollte aus Sicht von LU verhindert werden. SG zufolge ist eine Anpassung dieser Bestimmung zu prü- fen. AI fordert eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung in der Invalidenversicherung, unabhän- gig von weiteren Leistungen der Kantone. BS schlägt vor, die Kantone zum Abschluss einer Vereinba- rung mit dem BSV zu verpflichten. Nach Ansicht von GE sollte es mit der erwarteten Intensivierung der interkantonalen Zusammenarbeit durch die Ausweitung der IVSE auf die IFI möglich sein, dass die Pauschalen auch an Kinder mit Wohnsitz in einem Kanton ohne Vereinbarung mit dem BSV ausbe- zahlt werden.

5.2.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Laut Die Mitte fördert die vorgeschlagene IVG-Änderung die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Geiste der Solidarität, um die IFI flächendeckend verfügbar zu machen. Die geplante Ko- finanzierung und die Vereinbarungen zwischen Bund und Kantonen würden die Qualität der IFI ge- währleisten und die individuellen Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen. Zudem fördere die Verla- gerung der Kompetenz über die Vergütung der Leistungserbringer auf die Kantone die regionale Effizi- enz und Kontrolle. Schliesslich stelle die Einführung von Aufsichtsmodalitäten und Kriterien zur Wirk- samkeitsbewertung die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicher.

Die SP fordert, dass keine Finanzierungslücken entstehen. Dazu sollten die Kantone, die kein eigenes IFI-Angebot anbieten und keine Vereinbarung mit dem BSV abschliessen, verpflichtet werden, mit Nachbarkantonen, die ein solches Angebot anbieten, Vereinbarungen abzuschliessen, damit die Ange- hörigen ihres Kantons finanzielle Unterstützung erhalten und die Leistung nutzen können.

5.2.3 Behindertenorganisationen und weitere interessierte Personen Nach Ansicht von Agile.ch, Inclusion Handicap, insieme, Pro Infirmis, Procap und der Stiftung

Kind und Autismus genügt eine blosse Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit nicht, um ein ausreichendes und geografisch ausgewogenes Angebot sicherzustellen. Sie fordern den Bund daher auf, den Kantonen im Hinblick auf die IFI-Zugänglichkeit sowie die Anzahl IFI-Zentren und Therapie- plätze Mindestvorgaben zu machen.

Die Organisation aaa autismus approach und die 17 Einzelpersonen, die die Stellungnahme von

aaa übernommen haben, merken an, dass alle Kinder mit ASS die Möglichkeit haben sollten, IFI in An- spruch zu nehmen. Mit der Vorlage würden einige Betroffene von der Finanzierung ausgeschlossen.

ARTISET, INSOS und YOUVITA begrüssen, dass sich die Vereinbarungen auf die Vergütung medizi- nischer Massnahmen beschränken. Hingegen bezeichnen sie die vorgesehene Regulierungsdichte als übermässig. Dem Grundsatz des nationalen Finanzausgleichs (NFA), wonach der Bund sich grund- sätzlich auf die Aspekte der Zielsetzung sowie der Ziel- und Wirkungserreichung beschränkt, um so den Handlungsspielraum der Kantone im operativen Bereich zu maximieren, werde nicht gebührend Rechnung getragen. Hier seien die Grundsätze des New Public Management anzuwenden. Allerdings bezweifeln sie, dass der Bund die Interessen und Kompetenzen der Kantone respektiert und deren Or- ganisations- und Finanzautonomie wahrt. Ebenso bezweifeln sie, dass eine Übereinstimmung von Nut- zen-, Entscheid- und Kostenträger besteht und der Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz respektiert wird. Überdies fordern ARTISET, INSOS und YOUVITA, dass das EDI die Kantone bei der Umsetzung der Ausweitung der IVSE anregt und unterstützt, damit der IFI-Zugang auch für Kinder sichergestellt ist, die in Kantonen ohne IFI-Angebot wohnen. Im Rahmen der vorgesehenen Vereinbarungen müsse der Bund die Kantone mit IFI-Angeboten dazu verpflichten, ihre Leistungen Kindern unabhängig ihres Wohnkantons zur Verfügung zu stellen.