Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 19 Seiten

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Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (sowie die in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang ersichtlich.

Die Stellungnahmen werden online veröffentlicht unter Abgeschlossene Vernehmlassungen – 2023 (admin.ch).

4. Übersicht

Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 24 Kantone, die drei politischen Parteien, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie fast alle anderen Vernehmlassungsteilneh- menden, befürworten die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die es der IV ermöglicht, sich nach Abschluss des Pilotprojekts an der Übernahme der IFI-Kosten zu beteiligen oder sie sprechen sich mit Vorbehalten in Bezug auf die Kostenteilung zwischen IV und Kantonen dafür aus. Zwei Kan- tone (AG und AI) sowie ein Dachverband der Wirtschaft lehnen die IVG-Änderung ab.

Die vorgeschlagene Lösung, wonach die IV den Kantonen Fallpauschalen ausrichtet und Bund und Kantone Vereinbarungen abschliessen, stösst auf wenig Widerstand. Allerdings sind zehn Kan- tone, die meisten Behindertenorganisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie einige Leistungserbringer der Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung das Risiko einer Ungleichbehandlung mit sich bringt und Kinder mit Wohnsitz in einem Kanton, der keine Vereinbarung mit dem Bund abge- schlossen hat, benachteiligt. Deshalb beantragen mehrere Vernehmlassungsteilnehmende, dass der Abschluss einer Vereinbarung für alle Kantone obligatorisch sein soll und dass der Bund Mindestanfor- derungen an den Zugang zu den IFI-Zentren und deren Anzahl vorgibt sowie dafür sorgt, dass genü- gend IFI-Plätze zur Verfügung stehen.

Die meisten Kantone (21), die drei beteiligten kantonalen Konferenzen, die Mehrheit der Leistungser- bringer und der Behindertenorganisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie eine po- litische Partei sprechen sich gegen die Festsetzung einer Kostenobergrenze der von der IV getrage- nen Kosten im Gesetz oder gegen die Höhe der Obergrenze aus.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende, insbesondere die Leistungserbringer, beantragen, die Termino- logie «frühkindlicher Autismus» zu aktualisieren. Zudem wird in mehreren Stellungnahmen auf eine zu niedrige Prävalenzschätzung hingewiesen. Des Weiteren betonen einige Stellungnahmen, wie wichtig es ist, dass alle Kinder Zugang zur IFI haben, auch jene, die nicht regelmässig eine Einrichtung besu- chen oder deren Eltern Vollzeit arbeiten. Ebenfalls häufig thematisiert wurden die Reisekosten, wobei gefordert wird, dass diese von den Kantonen, durch eine Zusatzfinanzierung oder von der IV auf die übliche Weise zurückerstattet werden müssen. Auch sollte es nach Meinung einiger Vernehmlassungs- teilnehmenden möglich sein, schon vor Vorliegen der definitiven Diagnose mit der IFI zu beginnen. Ei- nige Stellungnahmen weisen überdies darauf hin, wie wichtig es ist, den Übergang nach der IFI sowie die Übernahme der parallel, aber ausserhalb der IFI durchgeführten Massnahmen zu regeln. Schliess- lich sprechen sich mehrere Vernehmlassungsteilnehmende gegen die Bestimmung zur Datenerhebung aus, da die dafür erforderlichen Mittel eher den Betroffenen zukommen sollten.

5. Detaillierte Ergebnisse

5.1 Betroffene Versicherte und Terminologie

5.1.1 Kantone

AG erachtet die Konzentration der Anstrengungen auf eine eng umgrenzte Zielgruppe als problema- tisch und lehnt die vorgeschlagene IVG-Änderung daher ab. Angesichts der begrenzten öffentlichen Ressourcen stellt sich für AG die Frage, wie zusätzliche Mittel im Frühbereich am wirkungsvollsten ei- gesetzt werden können und ob dies mit einer exklusiven Förderung der IF bei frühkindlichem Autismus der Fall ist. SG merkt an, dass Kinder mit frühkindlichem Autismus, die für IFI in Frage kommen wür- den, eine sehr kleine Gruppe bilden. Daneben gebe es ein breites Spektrum an Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS), die nicht für IFI qualifiziert würden. Für SG stellt sich daher die Frage, ob hier eine, zumal sehr teure, Zweiklassen-Förderung eingeführt wird.