Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/56: 20.406 n Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein · 18 Seiten
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Art. 2 Abs. 2 Bst. h und i
Gemäss OFKS und F. Cochard führen diese Bestimmungen zu einer Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren.
Art. 31 Abs. 3 Bst. b und c
Keine Bemerkungen.
4 Weitere Forderungen
BS erachtet es als notwendig, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung in der ALV besser abzusichern, wobei die zur Vernehmlassung unterbreitete Mehrheitsvariante nicht wie vorliegend umgesetzt, sondern weiterentwickelt werden sollte.
BE beantragt, infolge der Ergänzungsvorschläge zu Art. 8 AVIG in beiden Sub-Varianten «Mehrheit» und «Minderheit», Art. 30 Abs. 1 AVIG mit dem Sanktionstatbestand «unvollständige oder fehlende Deklaration von finanziellen Leistungen aus dem Betrieb» zu ergänzen.
AI, AG, BL, GL, NW, OW, SG, UR, ZH, VDK und Travail.Suisse erachten als notwendig, dass bei einer Weiterverfolgung der Mehrheitsvariante eine vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wird um den Nutzen der Vorlage gegenüber des Status quos besser einschätzen zu können.
SAV geht davon aus, dass die Vorlage keine Beitragserhöhung mit sich ziehen wird. Würde die Vorlage zu einer Erhöhung der Beiträge führen, müsste die Vorlage erneut zur Konsultation zugestellt werden.
Das KMU-Forum und Swissmechanic wünschen, den Anspruch auch auf Kurzarbeitsentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitenden Ehegatten auszuweiten. Das KMU-Forum fordert zudem die Wahlfreiheit, auf die Entrichtung von Beiträgen an die ALV zu verzichten zu können und entsprechend keine Versicherungsleitungen in Anspruch zu nehmen.
Prométerre, Suisseculture Sociale und tpunkt wünschen eine differenziertere Berücksichtigung der Partikularitäten von Vereinen, Kulturschaffenden sowie von Landwirten und Winzern. Für Letztere würde Prométerre konkret eine Beitragsbefreiung (gemäss Minderheitsvariante) für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, aber eine Umsetzung der Mehrheitsvariante für mitarbeitende Ehegatten bevorzugen. Für Suisseculture Sociale und tpunkt wäre hingegen eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit wünschenswert.
OFKS und F. Cochard hat verschiedene Anmerkungen zur aktuellen Gesetzeslage sowie zu den Auswirkungen der Vorlage.