Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/56: 20.406 n Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein · 18 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 12. März 2020 reichte Nationalrat Andri Silberschmidt die parlamentarische Initiative «Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein» ein. Die parlamentarische Initiative verlangt, das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG1) dahingehend anzupassen, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezahlen, analog zu anderen Angestellten Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) erhalten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der parlamentarischen Initiative Folge. Die Schwesterkommission des Ständerats stimmte diesem Entscheid zu. Die SGK-N erarbeitete eine Mehr- und eine Minderheitsvariante zur besseren Absicherung resp. Beitragsbefreiung von Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und deren mitarbeitenden Ehegatten sowie den mitarbeitenden Ehegatten des Arbeitgebers. Die Mehrheitsvariante zielt darauf ab, den Anspruch auf ALE trotz Beibehaltung der arbeitgeberähnlichen Stellung zu öffnen resp. zu beschleunigen. Sie enthält (bzw. wird ergänzt durch) zwei Minderheiten (Aeschi 1 und Meyer), die zusätzlichen Voraussetzungen gegen das Missbrauchsrisiko vorsehen. Die Minderheitsvariante (Aeschi 2) sieht hingegen vor, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von der Beitragspflicht an die ALV ausgenommen werden.

2 Informationen zur Vernehmlassung

Der Vorschlag der SGK-N wurde am 18. August 2023 in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung dauerte bis am 24. November 2023. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete sowie die Dachverbände der Wirtschaft wurden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Ausserdem wurden die Mitgliedorganisationen der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (AK ALV) sowie weitere interessierte Kreise konsultiert. Insgesamt wurden 61 Behörden und Organisationen angeschrieben, um an der Vernehmlassung teilzunehmen. Innert der gesetzten Frist sind 58 Stellungnahmen eingegangen. Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet bzw. ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben, findet sich im Anhang.

Adressaten- Eingeladen Antworten Zustimmung Zustimmung Ablehnung

kreis Mehrheits- Minderheits-

variante variante

Kantone und 27 26 4 022

KdK

In der Bun- 11 4 (5)2 3 1 (2) -

desversamm-

lung vertre-

tene politische

Parteien

1 SR 837.0

2 Wobei seitens der SVP zwei Stellungnahmen eingereicht wurden