Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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Standard in ihrem nationalen Recht nicht gleichzeitig nachführen. Die OECD ist die zuständige Instanz, um Anpassungen des MRK zu beschliessen. Dadurch ist sichergestellt, dass international ein breiter Konsens betreffend diese Anpassungen besteht, und es kann angenommen werden, dass diese auch effektiv umgesetzt werden. Weiter ist das Global Forum mit der Überwachung der Umsetzung des AIA-Standards beauftragt. Wie die AIA-Vereinbarung Finanzkonten sieht auch die AIA-Vereinbarung Kryptowerte schliesslich vor, dass eine Partei den Informationsaustausch nach der AIA-Vereinbarung Kryptowerte gegenüber einem Partnerstaat aussetzen kann, wenn der Partnerstaat die AIA-Vereinbarung Kryptowerte in erheblichem Umfang nicht einhält oder eingehalten hat (vgl. Abschn. 7 Unterabschn. 5 und 6). Wie das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten ausdrücklich festhält, kann der Nicht-Nachvollzug der Änderung des AIA-Standards im nationalen Recht die Aussetzung des AIA über Finanzkonten rechtfertigen. Es ist zu erwarten, dass eine analoge Regelung auch in Bezug auf Änderungen des MRK gelten wird.
Die sechste Klausel referenziert die internationale Rechtsgrundlage für den automatischen Informationsaustausch, das Amtshilfeübereinkommen.
Die siebte Klausel stellt klar, dass der Informationsaustausch bilateral vom Senderstaat zum Empfängerstaat erfolgt, auch wenn die entsprechende Einigung multilateral erfolgt.
Die achte Klausel enthält die Zusicherungen in Bezug auf (i) angemessene Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen und (ii) eine Infrastruktur, die einen effektiven Informationsaustausch ermöglicht.
Die neunte und letzte Klausel bekräftigt den Zweck der AIA-Vereinbarung Kryptowerte, die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten in Bezug auf relevante Kryptowerte zu fördern. Die Klausel stellt klar, dass die Anwendung der AIA-Vereinbarung Kryptowerte vom erfolgreichen Abschluss innerstaatlicher Gesetzgebungsverfahren (z. B. Zustimmung des Parlaments) abhängen kann. Die Klausel wiederholt zudem, dass der Abschluss der AIA-Vereinbarung Kryptowerte die Einhaltung der Vertraulichkeit, der Daten- und sonstiger Schutzvorkehrungen durch die Parteien voraussetzt, einschliesslich der Vorgabe, dass die Verwendung der ausgetauschten Informationen auf den im Amtshilfeübereinkommen vorgeschriebenen Umfang beschränkt ist.
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte enthält in Abschnitt 2 die Verpflichtung zum Austausch bestimmter Informationen, die nach den geltenden Melde- und Sorgfaltsvorschriften gemäss dem MRK beschafft wurden. Der Begriff «Melderahmen für Kryptowerte» umfasst den von der OECD mit den G20-Staaten entwickelten Standard für den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (einschliesslich der Kommentare der OECD; Abschn. 1 Unterabschn. 1 Bst. c AIA-Vereinbarung Kryptowerte). Wie bei der AIA-Vereinbarung Finanzkonten ist der MRK nicht direkt in die AIA-Vereinbarung Kryptowerte integriert, letztere nimmt jedoch darauf Bezug.
Zwecks Übernahme ins Schweizer Recht ist der MRK der AIA-Vereinbarung Kryptowerte beigelegt und wird der Bundesversammlung zusammen mit der AIA-Vereinbarung Kryptowerte zur Genehmigung unterbreitet (so wurde dies auch in Bezug auf 25/91