Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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Für die Kantone ist nicht mit nennenswerten finanziellen oder personellen Auswirkungen zu rechnen, insofern für den Erhalt der übermittelten Informationen auf die bestehenden Systeme zurückgegriffen werden kann.
5.1.2 Steuerliche Auswirkungen AIA über Finanzkonten
Die Aktualisierung des GMS zielt insbesondere auf die Optimierung der Datennutzung durch die Steuerbehörden ab, namentlich die Ausweitung der meldepflichtigen Informationen, wie beispielsweise die Angabe, ob es sich bei einem Konto um ein gemeinsames Konto handelt und, falls ja, die Anzahl der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber. Damit dient die Umsetzung der Aktualisierung des GMS der besseren Nutzung der übermittelten Daten durch die zuständigen Steuerbehörden. Dies führt jedoch nicht zu einer Kostenreduktion, da der Aufwand für die Abklärungen davon nicht betroffen ist.
AIA über Kryptowerte
Der AIA über Kryptowerte soll insbesondere Lücken im Steuertransparenzdispositiv schliessen. In Bezug auf die eingehenden Meldungen ergibt sich aus der Umsetzung des AIA über Kryptowerte somit ein Potenzial für Mehreinnahmen für Bund und Kantone aus bisher unversteuerten Vermögen oder Einkommen (z.B. aus Mining- oder Staking-Aktivitäten oder im Zusammenhang mit Airdrops) von in der Schweiz steuerpflichtigen Personen bei ausländischen meldenden Anbietern von Kryptodienstleistungen. Konkret kann sich das Mehreinnahmenpotenzial wie folgt realisieren:
• Die drohende Meldung aus dem Ausland kann eine steuerunehrliche Person zu einer (straflosen) Selbstanzeige motivieren. Es resultieren dann einmalige Mehreinnahmen (ordentliche Nachsteuer und Verzugszins; im Wiederholungsfall zusätzlich reduzierte Busse) sowie permanente Mehreinnahmen aus dem regularisierten Vermögen bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer.
• Unversteuerte Vermögenswerte können unter Umständen aufgrund der ausländischen Meldungen aufgedeckt werden. Auch wenn die transaktionsbasierten Meldungen des AIA über Kryptowerte weniger direkte Angaben über den Vermögensstand per Ende Jahr enthalten, als dies beim AIA über Finanzkonten der Fall ist, ergeben sich daraus doch Anzeichen für allfällig gehaltene Kryptowerte. Im Nachsteuerverfahren resultieren dann einmalige Mehreinnahmen (ordentliche Nachsteuer, Verzugszins und Busse). Das regularisierte Vermögen generiert danach in den Folgejahren permanente Mehreinnahmen bei der Einkommens- und der Vermögenssteuer.
5.2 Auswirkungen auf die betroffenen Kreise AIA über Finanzkonten
Die Umsetzung der Änderung des AIA über Finanzkonten führt zu einem Mehraufwand für die betroffenen Kreise, der vor allem bedingt ist durch die Erweiterung der Meldepflichten. Da es sich grossmehrheitlich um Akteure handelt, die bereits heute den Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem GMS unterstehen, sind die Mehrkosten geringer als die Umsetzungskosten für den AIA über Kryptowerte und liegen insbesondere in der Umstellung und weniger im laufenden Betrieb begründet. Der Mehraufwand