Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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Massnahmen keine Benachteiligung des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Wettbewerb. Vielmehr wird der Finanzplatz Schweiz dadurch weiter gestärkt.
Der AIA über Finanzkonten ist breit etabliert und die Aktualisierung soll von allen teilnehmenden Staaten koordiniert umgesetzt werden. Ebenso ist eine breite Teilnahme am neuen AIA über Kryptowerte zu erwarten, handelt es sich dabei doch um einen Mindeststandard, der von allen Staaten umzusetzen ist (vgl. dazu auch Ausführungen in Kapitel 1.2). Das Global Forum ist wie auch beim AIA über Finanzkonten um die Identifikation der relevanten Staaten besorgt, um eine breite Teilnahme am AIA über Kryptowerte sicherzustellen und namentlich Lücken im globalen Meldesystem zu schliessen. Aufgrund der erheblichen Mobilität gewisser meldender Anbieter von Kryptodienstleistungen kommt diesen Arbeiten eine besondere Bedeutung zu, damit der AIA über Kryptowerte breit umgesetzt und eine Abwanderung von meldenden Anbietern von Kryptodienstleistungen in nicht teilnehmende Staaten zur Umgehung der Meldepflichten verhindert wird. Auch ein allfälliger Abfluss von Kundengeldern in Ausland dürfte sich daher in Grenzen halten.
Auch innerhalb der Schweiz sind keine Verlagerungen zu erwarten, da alle miteinander in Konkurrenz stehenden Finanzinstitute bzw. Anbieter von Kryptodienstleistungen gleichermassen betroffen sind. Die Erfassung der Kryptowerte und derer Anbieter führt zudem zu einer Gleichbehandlung mit den traditionellen Finanzwerten und -instituten, welche bereits dem Anwendungsbereich des GMS unterstehen.
Letztlich könnte die Umsetzung des AIA über Kryptowerte als zunehmende Regulierung des Kryptomarktes das Vertrauen in den Kryptomarkt und stärken und sich positiv auf dessen Reputation auswirken, was neue Investoren anziehen könnte. Andererseits könnten Kundinnen und Kunden, die die Meldung an ihre Steuerbehörde umgehen wollen, in den unregulierten Bereich abwandern.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Umsetzung der internationalen AIA-Standards erfolgt zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
Das Amtshilfeübereinkommen ist am 1. Januar 2017 für die Schweiz in Kraft getreten. Es sieht in Artikel 6 vor, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien vereinbaren können, in bestimmten Fallkategorien und nach einem gemeinsam vereinbarten Verfahren Informationen automatisch auszutauschen. Damit der AIA aktiviert wird, bedarf es somit einer zusätzlichen Vereinbarung. Die AIA-Vereinbarung Finanzkonten stellt eine solche Vereinbarung dar. Diese wird durch das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten ergänzt, welches den automatischen Austausch der zusätzlichen Informationen über Finanzkonten vorsieht. Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte ist eine weitere Vereinbarung im Sinne von Artikel 6 Amtshilfeübereinkommen und sieht den automatischen Austausch von Informationen über Kryptowerte vor. Nicht Gegenstand dieser Vorlage ist die Frage, mit welchen Staaten der AIA über Kryptowerte eingeführt werden soll.