Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 91 Seiten
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AIA über Kryptowerte
Die Umsetzung des AIA über Kryptowerte führt zu neuen Pflichten und damit zu einem Mehraufwand für die betroffenen Anbieter von Kryptodienstleistungen. Als meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen qualifizieren natürliche Personen oder Rechtsträger, die gewerblich eine Dienstleistung zur Durchführung von Tauschgeschäften (d.h. Tausch zwischen Kryptowerten und Fiat-Währungen oder zwischen einer oder mehreren Arten von Kryptowerten) für oder im Auftrag von Kunden anbieten und dabei unter anderem als Gegenpartei oder Intermediär auftreten oder eine Handelsplattform zur Verfügung stellen. Betroffen sind also u.a. Handelsplattformen, Broker, Händler oder Betreiber von Kryptowert-Geldautomaten. Betroffen sein können auch traditionelle Finanzinstitute, die bereits den AIA über Finanzkonten umsetzen, wie z.B. Banken, wenn sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anbieten (der Anteil der Finanzinstitute die in diesem Bereich tätig ist, wächst ständig). Die Definition orientiert sich am Begriff der sogenannten Virtual Asset Service Provider (VASP) der FATF.38 In der Schweiz gibt es aktuell 30 prudentiell beaufsichtigte Banken und Wertpapierhäuser mit Kryptoaktivitäten und ca. 170 GwG-unterstellte VASP unter SRO-Aufsicht.
Die Umsetzungskosten ergeben sich primär aus den juristischen und technischen Vorbereitungsarbeiten (z.B. Sorgfaltspflichten, Personalschulungen, Informationsarbeiten), im Infrastrukturbereich (vor allem Informatiksysteme), dem Austausch und der Qualitätssicherung der Daten sowie den hierfür nötigen Personalkosten. Die Kosten dürften aufgrund der starken Digitalisierung der betroffenen Anbieter von Kryptodienstleistungen tiefer sein als bei der Einführung des AIA über Finanzkonten im Jahr 2017. Dabei unterscheiden sich die erwarteten Kosten je nach Betroffenheit. Für die grösseren schweizerischen meldenden Anbieter von Kryptodienstleistungen sind in Anlehnung an die Regulierungsfolgenabschätzung der EU zur Umsetzung des MRK einmalige Kosten zwischen 1,4 und 1,7 Millionen Franken pro Anbieter und jährlich wiederkehrenden Kosten zwischen 120'000 und 150'000 Franken pro Anbieter zu erwarten,39 wobei unter Umständen auch höhere einmalige Kosten (bis 2 Millionen Franken pro Anbieter) anfallen können. Kleinere Anbieter, die nur vereinzelt oder nur wenige Meldungen machen müssen, werden diese eher manuell umsetzen und mit entsprechenden Personalkosten konfrontiert sein.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die standardkonforme Umsetzung des AIA zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schweizer Finanzplatzes im internationalen Verhältnis zu erhalten und die Rechts- und Planungssicherheit zu optimieren. Die vorgeschlagenen Massnahmen dienen der Sicherstellung dieses Zieles auch im Hinblick auf zukünftige Länderüberprüfungen durch das Global Forum. Damit leistet die standardkonforme Umsetzung des AIA einen wesentlichen Beitrag zur Reputation des Schweizer Finanzplatzes und reduziert das Risiko, dass die Schweiz auf eine der in Kapitel 1.4 genannten Listen aufgenommen wird. Da die Prüfung des Global Forum eine international einheitliche Umsetzung der AIA-Standards bezweckt, bewirkt die Umsetzung der vorgeschlagenen
38 Weiterführende Informationen sind einsehbar unter: www.fatf-gafi.org/en/topics/virtual-assets.html
39 Vgl. die Regulierungsfolgenabschätzung der Europäischen Kommission für die Umsetzung des AIA über Kryptowerte, SWD(2022)401, einsehbar unter: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/ Diese Schätzung scheint auch für die Schweiz plausibel. 84/91