Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/20: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser · 15 Seiten
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2. Analyse der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 1. Mai 2024 bis zum 22. August 2024. Es gingen insgesamt 39 Stel lungnahmen ein (vgl. Verzeichnis der Teilnehmenden am Ende des Berichts) und zwar von:
• 25 Kantonen;
• 2 politischen Parteien;
• 2 Dachverbänden;
• 10 weiteren Organisationen.
2.1 Kantone
Es haben sich im Rahmen der Vernehmlassung alle Kantone ausser der Kanton Jura geäussert. Die Grundhaltung der Stellungnehmenden ist durchwegs positiv und es bestehen keine ablehnenden An träge zur Vorlage. Der Grundsatz, dass bei einer allfälligen Kontingentierung oder Sofortkontingentie rung die zARA gesondert geregelt werden, wird von den Kantonen begrüsst. Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Glarus, Luzern, Neuenburg, Solothurn und Uri begrüssen die Vorlage und verzichten darauf Ergänzungen oder Änderungen zu beantragen.
Mehrere Kantone betonen, dass der Verordnungsentwurf einen wichtigen Beitrag leistet, um im Falle einer kritischen Stromkontingentierung die Gewässer möglichst umfassend zu schützen (AG, BE, SG, SO, TI, VS). Dabei ist ein funktionierendes Abwasserreinigungssystem zwingend erforderlich für die Gesundheit (AI, AG, OW, SO, TI).
Gleichzeitig können gemäss den Kantonen Aargau, Bern und Wallis dank des Verordnungsentwurfs die zARA einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, indem sie bestimmte Stromeinsparungsmass nahmen schnell und harmonisiert umsetzen. Der Verordnungsentwurf stellt hierbei einen ausgewoge nen Kompromiss zwischen den Erfordernissen des Stromsparens und der Aufrechterhaltung der Ab wasserreinigung beziehungsweise des Gewässerschutzes dar (AG, BE, GR, VS, ZG).
Zudem begrüssen die Kantone Aargau und Obwalden, dass die vorliegende Verordnung auf dem Be wirtschaftungsmodell basiert, welches gemeinsam mit KVU, VSA und SVKI unter Begleitung des BAFU erarbeitet und in Abstimmung mit dem BWL einvernehmlich abgestimmt wurde. Dadurch ist ein praxis bezogener Elektrizitätshaushalt bei den zARA gewährleistet.
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Basel–Landschaft, St. Gallen und Thurgau begrüssen ausdrück lich, dass die kantonalen Fachstellen in kritischen Einzelfällen Ausnahmen von gewissen zARA bei der Umsetzung der Massnahmen vorsehen können. Dies bietet einen notwendigen Handlungsspielraum, um irreversible und langfristige Auswirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Gemäss dem Kanton Basel–Landschaft können die Einsparungen insbesondere bei den kleinen, lokalen zARA mit kleinen Vorflutern zu einer Verschlechterung der Gewässer führen. Diese kleinen zARA haben generell bereits Schwierigkeiten, die geforderte Reinigungsleistung zu erbringen.
Der Kanton Nidwalden bezweifelt grundsätzlich, ob die Stromeinsparungen von 15% bei allen zARA umsetzbar sind, zumal es dabei zu keiner Geruchsbelästigung und Verschlechterung der Qualität des gereinigten Abwassers kommen könnte. Ein zusätzliches, aber nur temporäres Stromeinsparungspo tential könnte sich gemäss dem Kanton Nidwalden bei einzelnen zARA bei der Schlammentwässerung ergeben. Die Entwässerung des Schlammes kann temporär während einer Strommangellage aufge schoben werden, indem der Schlamm auf der Anlage gestapelt wird. Die Schlammentwässerung könnte dann bei Phasen mit genügend Energieangebot wieder in Betrieb genommen werden.
Der Kanton Freiburg teilt nicht die im erläuternden Bericht des Bundes geäusserte Auffassung, dass die Massnahmen in der Vorlage keine finanziellen und personellen Konsequenzen haben. Da die Dauer der Kontingentierung derzeit nicht absehbar ist, sind Auswirkungen sowohl für die Kantone als auch für die Gemeinden zu erwarten – insbesondere im Hinblick auf die Überwachung der Wasserqualität und