Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/20: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Bezugs von elektrischer Energie durch zentrale Abwasserreinigungsanlagen für kommunales Abwasser · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

In Bezug auf Artikel 4, Absatz 2 müssen die zARA-Betreiber dem jeweils zuständigen Kanton gemäss der Vorlage zudem auf Nachfrage die Menge des Bezugs von elektrischer Energie aus dem Elektrizi tätsnetz melden. Gemäss dem Kanton Genf sollte diesbezüglich in der Verordnung klargestellt werden, was darunter erwartet wird. Der Kanton Genf hält es für sinnvoller, z.B. die eingesparten Energiepoten ziale mitzuteilen.

Art. 5

Der Kanton Schwyz hält die Begründung, dass gemäss Artikel 45 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG)6 die Kantone das GSchG vollziehen, in der vorliegenden Situation nicht als zweckmässig. Es wird beantragt, dass die Zuweisung der Vollzugszuständigkeiten für solche Notlagen auf nationaler Ebene erfolgen soll. Die Kantone sollen im Rahmen von Kontrollen ihren Vollzugsanteil beitragen.

6 SR 814.20