Vorlage
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 53 Seiten
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rapportierende schweizerische Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Eigenerklärung (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen) über dessen Status beschaffen, es sei denn, es komme aufgrund von in seinem Besitz befindlichen oder öffentlich verfügbaren Informationen in nachvollziehbarer Weise zum Schluss, dass der Kontoinhaber ein aktiver NFFE ist.
c) Für die Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFFE ein US-Staatsbürger oder steuerlich in den Vereinigten Staaten ansässig ist, kann sich das rapportierende schweizerische Finanzinstitut abstützen auf:
(1) die im Rahmen von AML/KYC-Verfahren beschafften und gehaltenen Informationen im Falle eines von einem oder mehreren NFFE gehaltenen vorbestehenden Geschäftskontos, dessen Saldo oder Wert USD 1 000 000 nicht übersteigt; oder
(2) eine Eigenerklärung (kann auf einem IRS-Formular W-8 oder W-9 oder einem ähnlichen vereinbarten Formular erfolgen) des Kontoinhabers oder der beherrschenden Person im Falle eines von einem oder mehreren NFFE gehaltenen vorbestehenden Geschäftskontos, dessen Saldo oder Wert USD 1 000 000 übersteigt.
d) Ist eine Person, die einen passiven NFFE beherrscht, ein US-Staatsbürger oder in den Vereinigten Staaten ansässig, ist das Konto als US-meldepflichtiges Konto zu behandeln.
E. Zeitrahmen für die Durchführung der Überprüfung und zusätzliche Verfahrensbestimmungen betreffend vorbestehende Geschäftskonten
1. Die Überprüfung vorbestehender Geschäftskonten, deren Saldo oder Wert am Bestimmungstag USD 250 000 übersteigt, ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Bestimmungstag abzuschliessen.
2. Die Überprüfung vorbestehender Geschäftskonten, deren Saldo oder Wert am Bestimmungstag USD 250 000 nicht übersteigt, aber am 31. Dezember des auf den Bestimmungstag folgenden Jahres oder eines Folgejahres USD 1 000 000 übersteigt, ist innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Tag des Kalenderjahres, in dem der Saldo oder Wert USD 1 000 000 übersteigt, abzuschliessen.
3. Ändern sich bei einem vorbestehenden Geschäftskonto die Umstände dergestalt, dass das rapportierende schweizerische Finanzinstitut weiss oder annehmen muss, dass die Eigenerklärung oder andere Kontounterlagen unrichtig oder unzuverlässig sind, muss das rapportierende schweizerische Finanzinstitut den Status des Kontos nach dem Verfahren gemäss Absatz D dieses Abschnitts neu bestimmen.
V. Neue Geschäftskonten
Die folgenden Regeln und Verfahrensbestimmungen gelten für die Identifizierung von USmeldepflichtigen Konten und von Konten von nichtteilnehmenden Finanzinstituten unter den von Rechtsträgern gehaltenen Finanzkonten, die nach dem Bestimmungstag eröffnet wurden («neue Geschäftskonten»).