Vorlage
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 53 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 33Fedlex · Vorlage
i. er wird der Jurisdiktion, in der er ansässig ist, ausschliesslich für religiöse, gemeinnützige, wissenschaftliche, künstlerische, kulturelle, sportliche oder erzieherische Zwecke errichtet und unterhalten; oder er wird in seinem Ansässigkeitsstaat errichtet und unterhalten und es handelt sich um eine Berufsorganisation, einen Wirtschaftsverband, eine Handelskammer, einen Arbeitnehmerverband, eine landwirtschaftliche oder gartenbauliche Organisation, einen Bürgerverein oder eine Organisation, die ausschliesslich zur Förderung der sozialen Wohlfahrt betrieben wird;
ii. er ist in der Jurisdiktion, in der er ansässig ist, von der Einkommensbesteuerung befreit,
iii. er hat keine Anteilinhaber oder Mitglieder, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an seinen Einkünften oder Vermögenswerten haben,
iv. das anwendbare Recht der Jurisdiktion, in der der NFFE ansässig ist, oder die Gründungsdokumente des NFFE schliessen eine Zuweisung von Einkünften oder Vermögenswerten des NFFE an Private oder an nicht gemeinnützige Rechtsträger oder eine Verwendung zu deren Gunsten aus, ausser sie stehe im Zusammenhang mit der gemeinnützigen Tätigkeit des NFFE oder es handle sich um die Zahlung einer angemessenen Vergütung für geleistete Dienste oder eines marktgerechten Preises für vom NFFE gekaufte Güter, und
v. das anwendbare Recht der Jurisdiktion, in der der NFFE ansässig ist, oder die Gründungsdokumente des NFFE verlangen im Falle der Liquidation oder Auflösung des NFFE, dass die Gesamtheit seiner Vermögenswerte an eine Regierungsstelle oder an eine andere gemeinnützige Organisation verteilt werden oder der Regierung der Jurisdiktion, in dem der NFFE ansässig ist, oder einer seiner politischen Unterabteilungen anheimfallen.
5. Vorbestehendes Konto. Ein «vorbestehendes Konto» bedeutet ein Finanzkonto, das von einem rapportierenden schweizerischen Finanzinstitut am Bestimmungstag geführt wird.
6. Bestimmungstag. Der Bestimmungstag ist das Datum, das vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens liegen kann, an dem das Finanzministerium beschliesst, die Abzugssteuer im Sinne von Section 1471 des U.S. Internal Revenue Code nicht auf schweizerische Finanzinstitute anzuwenden. Dieses Datum ist: (a) der 30. Juni 2014 im Falle (i) einer Jurisdiktion, die am oder vor dem 30. Juni 2014 eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten zur Umsetzung von FATCA oder zur Erleichterung der Umsetzung von FATCA unterzeichnet hat, oder (ii) eine Jurisdiktion, für die das US-Finanzministerium festgestellt hat, dass sie eine solche Vereinbarung im Wesentlichen am oder vor dem 30. Juni 2014 getroffen hat, und die auf der Liste des US-Finanzministeriums für solche Jurisdiktionen aufgeführt ist, (b) der 30. November 2014 im Falle einer Jurisdiktion, für die das US-Finanzministerium festgestellt hat, dass sie eine solche Vereinbarung im Wesentlichen am oder nach dem 1. Juli 2014 und am oder vor dem 30. November 2014 getroffen hat, und die auf der Liste des Finanzministeriums für solche Jurisdiktionen aufgeführt ist, oder (c) das Datum des Inkrafttretens einer solchen Vereinbarung im Falle einer anderen Jurisdiktion. Der Bestimmungstag für die Schweiz ist