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Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 53 Seiten

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errichtete Personengesellschaft oder Gesellschaft, einen Trust, wenn (i) ein Gericht in den Vereinigten Staaten nach dem anwendbaren Recht die Befugnis hat, in Bezug auf im Wesentlichen alle Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Trusts Verfügungen zu erlassen oder Urteile zu fällen; und (ii) einer oder mehreren US-Personen die Befugnis zusteht, alle wesentlichen Entscheide betreffend den Trust zu treffen, oder einen Nachlass eines Erblassers, der US-Staatsbürger oder in den Vereinigten Staaten ansässig war. Dieser Unterabsatz 1 (ee) ist im Sinne des U.S. Internal Revenue Code auszulegen.

ff) Der Ausdruck «spezifizierte US-Person» bedeutet eine US-Person, die nicht eine der

folgenden Personen ist: (i) eine Gesellschaft, deren Aktien regelmässig an einer oder an mehreren etablierten Wertpapierbörsen gehandelt werden; (ii) eine Gesellschaft, die zu demselben erweiterten Konzern im Sinne von Section 1471 (e) (2) des U.S. Internal Revenue Code gehört wie eine in Unterabsatz (i) umschriebene Gesellschaft; (iii) die Vereinigten Staaten oder die vollständig in deren Eigentum stehenden Vertretungen oder Einrichtungen; (iv) die Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und die US‑Territorien sowie deren politische Unterabteilungen oder die vollständig im Eigentum einer dieser Einheiten stehenden Vertretungen oder Einrichtungen; (v) die gemäss Section 501 (a) des U.S. Internal Revenue Code steuerbefreiten Organisationen oder Einzelvorsorgepläne im Sinne von Section 7701 (a) (37) des U.S. Internal Revenue Code; (vi) eine Bank im Sinne von Section 581 des U.S. Internal Revenue Code; (vii) ein Real Estate Investment Trust im Sinne von Section 856 des U.S. Internal Revenue Code; (viii) eine Regulated Investment Company im Sinne von Section 851 des U.S. Internal Revenue Code oder ein aufgrund des Investment Company Act von 1940 (15 U.S.C. 80a-64) bei der U.S. Securities and Exchange Commission registrierter Rechtsträger; (ix) ein Treuhandfonds im Sinne von Section 584 (a) des U.S. Internal Revenue Code; (x) ein aufgrund von Section 664 (c) des U.S. Internal Revenue Code steuerbefreiter oder in Section 4947 (a) (1) des U.S. Internal Revenue Code umschriebener Trust; (xi) ein nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten registrierter Wertschriften- oder Rohstoffhändler oder Händler mit derivativen Finanzinstrumenten (einschliesslich Termin- und Swap-Kontrakte, Futures, Forwards und Optionen); (xii) ein Broker im Sinne von Section 6045 (c) des U.S. Internal Revenue Code; oder (xiii) ein unter einem Plan gemäss Section 403 (b) oder Section 457 (g) des U.S. Internal Revenue Code umschriebener Trust.

gg) Der Ausdruck «Rechtsträger» bedeutet eine Rechtsperson oder ein rechtliches Gebilde

wie ein Trust.

hh) Der Ausdruck «nichtamerikanischer Rechtsträger» bedeutet ein Rechtsträger, der nicht

eine US-Person ist.

ii) Der Ausdruck «abzugssteuerpflichtige Zahlung aus US-Quelle» bedeutet eine Zahlung

von Zinsen (auch Emissionsdisagios), Dividenden, Mieten, Gehältern, Löhnen, Prämien, Renten, Entschädigungen, Vergütungen, Bezügen und sonstigen festen oder ermittelbaren jährlichen oder regelmässigen Einnahmen, Gewinnen und Einkünften, sofern diese Zahlung aus US-Quellen stammt. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen umfasst eine abzugssteuerpflichtige Zahlung aus US-Quelle nicht eine Zahlung, die in den einschlägigen Ausführungsbestimmungen des US-Finanzministeriums nicht als abzugssteuerpflichtig gilt.

jj) Ein Rechtsträger ist ein mit einem anderen Rechtsträger «verbundener Rechtsträger»,

wenn einer der beiden Rechtsträger den anderen beherrscht oder wenn beide Rechtsträ-