Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/44: Abkommen über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1, Entwurf eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 und Entwurf einer Verordnung über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika nach Modell 1 · 78 Seiten
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Welche Ressourcen auf der Ebene der Kantone und Gemeinden möglicherweise benötigt werden, hängt von der jeweiligen Verwaltung und deren Einschätzung des Bedarfs an zusätzlichem Personal zur Bearbeitung der erhaltenen Informationen ab. Eventuell sind zusätzliche Ressourcen für die Aus- und/oder Weiterbildung von Personal, das FATCA-Daten verarbeitet, erforderlich.
Auch auf Gemeinde- und Kantonsebene könnten sich zusätzliche Einnahmen primär aus der präventiven Wirkung des FATCA-Abkommens M1 ergeben (Kap. 7.1).
7.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Um die Kosten für die Umsetzung der Regelung abzuschätzen, wurden Umfragen bei den betroffenen Unternehmen durchgeführt (siehe Abbildungen 1 und 2). Sie lassen jedoch keine genauen Schätzungen der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt zu. Aus konzeptioneller Sicht ergeben sich folgende Konsequenzen:
Dadurch wird insbesondere die Übermittlung von Informationen vereinheitlicht, die Interaktion mit der zuständigen Behörde (ESTV statt IRS) erleichtert und letztlich der Aufwand im Zusammenhang mit der Erfüllung von Sorgfaltspflichten reduziert.
Was den Ressourcenaufwand, vor allem den finanziellen, betrifft, werden mittelfristig jedoch zusätzliche finanzielle Verpflichtungen sowohl für die Implementierung des Projekts (projektbezogene Ressourcen) als auch für den operativen Betrieb (operative Ressourcen) nötig sein.
Die projektbezogenen Ressourcen beziehen sich auf den Personalbedarf und die Kosten für die Umsetzung, insbesondere bezüglich der Entwicklung der IT-Infrastruktur. Dies bedeutet, dass die Finanzinstitute das neue IT-Verfahren zur Erhebung und Übermittlung der Informationen entwickeln und testen müssen. Zudem müssen sie parallel dazu den Betrieb der Informationsübermittlung gemäss FATCA-Modell 2 sicherstellen.
Laut interessierten Kreisen dürfte die Bearbeitung von US-Kunden nach FATCA-Modell 1 jedoch langfristig zu einer Senkung der Betriebskosten führen. Der Grund dafür ist, dass die Finanzinstitute nicht mehr zwischen US-Kunden, die der Weitergabe von Informationen zugestimmt haben, und solchen, die dies nicht getan haben, unterscheiden müssen. Folglich wird sich der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit den Pflichten verringern, da alle als meldepflichtig identifizierten US-Konten auf dieselbe Art und Weise übermittelt werden. Mit dem FATCA-Abkommen M1 fallen ausserdem doppelte Übermittlungen (eine Übermittlung direkt an den IRS und die zweite an die ESTV zur Beantwortung von Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Kundinnen und Kunden, die der Informationsweitergabe nicht zugestimmt haben) weg.