Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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Die rechtliche Verbindlichkeitserklärung verbessert die Erfolgsaussichten von Einsprachen AG Velo der SP bei technisch ungenügender Veloinfrastruktur
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)
BE, AGVS
Der AGVS vertritt die Position, dass sich das jetzige System bewährt hat und kein kompletter AGVS Systemwechsel notwendig sei. Sind technische Vorgaben direkt oder mit Verweisen auf
eine Norm in der SSV geregelt, besteht keine Gefahr, dass der aktuelle Stand der Technik
jeweils im Einzelfall ausgelegt werden muss. Insofern begrüssen wir die direkte Übertragung
von technischen Normen in die Verordnung, lehnen aber einen indirekten Verweis auf den
aktuellen Stand der Wissenschaft, Technik und Erfahrung aber ab. Mit einem indirekten
würde eine feste gesetzliche Definition fehlen, welche im Sinne der Rechtssicherheit unbe-
dingt zu fordern ist.
Keine Stellungnahme (im Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt)
ACS, Graf, IG Campingland, NVB+NGF, Uster, VöV, Womoland