Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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3.1.2 Signale «Flugzeuge» und «Helikopter» (Frage 2) Sind Sie mit den Anträgen des BAZL einverstanden, die Gefahrensignale «Flugzeuge» (1.28) und «Helikopter» (1.29) in die SSV aufzunehmen (Art. 14 Abs. 2 und 3 E-SSV)?
Quantitative Beurteilung
Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Ein- Keine Total Einver- Nicht Einstanden verstan- Stellung- standen verstanden nahme / den Nicht Be-
troffen
1. Kantone 26 0 0 26 100% 0%
2. In der Bundesversammlung vertretene 1 0 0 1 100% 0% politische Parteien
3. Gesamtschweizerische Dachverbände (1) 0 (1) 1 100% 0% der Gemeinden, Städte und Bergge-
biete
4. Gesamtschweizerische Dachverbände 0 0 1 1 0% 0% der Wirtschaft
5. Weitere interessierte Kreise
5.1 Interkantonale Organisationen 4 0 2 6 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände 8 2 8 18 80% 20% Verkehr / Mobilität
5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver- 0 0 2 2 0% 0% bände
5.4 Versicherungswesen 0 0 2 2 0% 0% 5.5 Übrige 0 0 1 1 0% 0%
6. Zusätzliche Stellungnahmen 1 0 15 16 100% 0%
Total 41 2 31 74 95% 5%
Qualitative Beurteilung
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, SP, 2rad, ACVS, AGVS, ASTAG, Brunner, FSU, KKPKS, KSSD, SSV, strasseschweiz, SVSP, TCS, VSS, VFAS
Bei ähnlichen Anliegen beispielsweise Wildwechsel, wollte man von einer eventuellen Ge- AG fahr warnen und vermutlich die Fahrzeuglenkenden zu einer reduzierten Geschwindigkeit
bewegen oder beim Signal Kinder die Aufmerksamkeit erhöhen. In der Praxis sind diese
Signale jedoch nicht wirksam. Aufgrund der Rechtsgrundlagen sind solche Signale jedoch
zulässig und eine Diskussion über deren Mehrwert obsolet. Entsprechend weisen wir an
dieser Stelle darauf hin, dass genau solche kaum wirksamen Signale zu einem Schilderwald
führen.
Die neuen Gefahrensignale verbessern die Verkehrssicherheit. GL
Die Signale können (wieder - was die Flugzeuge angeht) aufgenommen werden. Hier zeigt VSS sich allerdings genau die Schwerfälligkeit der SSV. Das Wiener Übereinkommen von 1968
regelt die Form des Gefahrensignals und die Möglichkeit, bei Bedarf auch andere Inhalts-
Symbole zu verwenden. Die zusätzliche Regelung in der nationalen Verordnung geht gegen
das eigentliche Ziel der SSV-Anpassungen, flexibler sein zu können.
Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)
L-drive, VöV
Grundsätzlich möchten wir zu bedenken geben, dass es nicht angebracht und im Sinne der L-drive Verkehrssicherheit ist, die Vielfalt der Verkehrsschilder/Signalisationen immer weiter zu er-
höhen. Anstelle der immer fortschreitenden Regelungsdichte plädieren wir stattdessen für
eine Schärfung des Verkehrssinns der Verkehrsteilnehmenden mittels Aus- und Weiterbil-
dung, sowie Aufklärung.