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Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationen-
rechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)
in die Berichterstattung aufgenommenen Informationen angewendet wurde. Die Intently Sàrl regt an, nicht nur die Risiken, sondern auch die Chancen im Bericht behandeln zu müssen.
Drei Vernehmlassungsteilnehmende vermissen in Artikel 964c Absatz 3 Ziffer 3 bzw. Ziffer 5 VE-OR das Erfordernis, auch die Fachkenntnisse bzw. das Fachwissen der Leitungsorgane beschreiben zu müssen.46
4.2.4 Nachhaltigkeitsziele und Bezug zu Biodiversität
Im Zusammenhang mit der Forderung, die zeitgebundenen Nachhaltigkeitsziele zu beschreiben, welche sich das Unternehmen gesetzt hat (Art. 964c Abs. 3 Ziff. 2 VE-OR), seien laut einigen Vernehmlassungsteilnehmenden auch kurz- und mittelfristige Ziele zu erfassen, insbesondere solche für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, wobei diese anhand eines breit verwendeten wissensbasierten Referenzrahmens festgelegt werden müssten und auch hinsichtlich des Schutzes und der Nutzung der Biodiversität sowie der Wiederherstellung von Ökosystemen gälten; dies in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Paris und dem globalen Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming-Montreal.47 Andere Vernehmlassungsteilnehmer fordern die Streichung des Wortes «zeitgebundenen» (Nachhaltigkeitsziele) aus dem Gesetzestext.48
Einige Vernehmlassungsteilnehmende vermissen im Vorentwurf bzw. in Artikel 964c Absatz 1 Ziffer 1 VE-OR einen expliziten Hinweis auf die globalen Biodiversitätsziele (Ergänzung der Norm mit dem Text «[…] in Bezug auf die Anpassung an und den Schutz vor den Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf terrestrische und aquatische Ökosysteme, Arten und die Diversität zwischen und innerhalb von Ökosystemen und Arten.»), weil diese als gleichwertig mit dem Klimaziel zu qualifizieren seien.49 Nach einigen Vernehmlassungsteilnehmenden sollte im erläuternden Bericht darauf hingewiesen werden, dass auch die Abhängigkeiten bzw. Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren zu berücksichtigen seien.50
4.2.5 Klimaziele, Umweltfaktoren und Transitionspläne für Unternehmen
Einige Vernehmlassungsteilnehmende aus der «Wirtschaft» sind gegen gesetzliche «Klimaziele» für Unternehmen; sie plädieren dafür, es den Unternehmen zu überlassen, welche Umwelt-/CO -Ziele sie sich setzen wollten.51 Laut dem Vorschlag von SWISSMEM sollten die
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Unternehmen beim Thema «Klima» nicht über die Zielerreichung berichten müssen, sondern nur über ihren «Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele».
Für zwei Vernehmlassungsteilnehmende sind die «Umweltfaktoren» (in Art. 964c Abs. 1 Ziff. 1 VE-OR) zu ausführlich formuliert, auch im Vergleich zu den anderen Belangen, über welche berichtet werden müsse, weshalb die Streichung der Passage verlangt wird.52
46 Bär & Karrer AG, Université de Genève Faculté de droit Département de droit commercial, Universität Zürich UZH Rechtswissenschaftliche Fakultät.
47 BirdLife Schweiz, Greenpeace, WWF Schweiz, VCS Verkehrs-Club der Schweiz, PUSCH Praktischer Umweltschutz, Klimaallianz Schweiz.
48 Schweizerische Bankiervereinigung Swiss Banking (SBVg), Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG (PBZ), Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG, Zürcher Kantonalbank (ZKB).
49 WWF Schweiz, Greenpeace, PUSCH Praktischer Umweltschutz, BirdLife Schweiz, VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Klimaallianz Schweiz, Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) Haus der Akademien.
50 BirdLife Schweiz, Greenpeace, VCS Verkehrs-Club der Schweiz, PUSCH Praktischer Umweltschutz, Klimaallianz Schweiz.
51 Der Schweizerische Versicherungsverband SVV und der Schweizerische Baumeisterverband SBV, Economiesuisse, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, scienceindustries, SwissHoldings.
52 Bär & Karrer AG, Akademien der Wissenschaften Schweiz (a+) Haus der Akademien.