Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationen-
rechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)
Zusammenfassung
Von den Kantonen, politischen Parteien, Organisationen bzw. Verbänden gingen insgesamt 164 Stellungnahmen auf 725 Seiten ein. Zahlreichen Angehörigen der «Koalition für Konzernverantwortung» und ihnen nahestehenden Organisationen geht die Vorlage zu wenig weit, da sie keine Sorgfaltspflichten für Unternehmen enthält. Vertreter der Wirtschaft lehnen die Vorlage «in dieser Form» ab, wegen des Missverhältnisses zwischen Aufwand/Kosten und Nutzen/Ertrag sowie der Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf KMU.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB), inkl. Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), dauerte vom
26.06.2024 bis zum 17.10.2024. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone, sieben politische Parteien und 94 Organisationen sowie weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 164 Stellungnahmen ein (inkl. zwei Verzichte).
Zwei Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.1
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, befindet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
Es gingen total 164 Stellungnahmen auf 725 Seiten ein. Die Vorlage wird kontrovers beurteilt.
3.1 Koalition für Konzernverantwortung bzw. nahestehende Organisationen (Gleichgesinnte) und weitere Befürwortende
Zahlreiche Angehörige der «Koalition für Konzernverantwortung» («Koalition KVI»2) bzw.
ihnen nahestehende Organisationen (Gleichgesinnte)3 befürworten die Vorlage zwar grundsätzlich (Ausweitung des Anwendungsbereichs/Änderung der Schwellenwerte, Verzicht auf Comply or explain, Einführung einer Prüfpflicht), sie geht ihnen aber deutlich zu wenig weit. Sie fordern einen «beschleunigten Gesetzgebungsprozess» in der Schweiz, der auch die «Sorgfaltspflichten von Unternehmen» umfasst, wie die Europäische Union EU sie in ihrer
1 Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband.
2 Zur Koalition für Konzernverantwortung gehören über 90 Menschenrechts- und Umweltorganisationen und Hilfswerke (s. www.konzernverantwortung.ch > Koalition.
3 Die feministische Friedensorganisation FRIEDA, syna – le syndicat, Brücke Le Pont, Gesellschaft für bedrohte Völker, femmes protestantes, terre des hommes schweiz, Actares, Hilfswerk der evangelisch Kirche Schweiz HEKS, Koalition für Konzernverantwortung, StopArmut/ Interaction, alliancesud, Public Eye, Demokratische Jurist*innen Schweiz DJS, Christ:innen für Klimaschutz, SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Komitee für UNICEF Schweiz und Liechtenstein, Fédération romande des consommateurs FRC, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB, ESU-services GmbH, Elisabeth Stucki, Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP, Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP, Grüne Schweiz, Fondation « Caux Initiatives et Changement», / Interaction BirdLife Schweiz, WWF Schweiz, Greenpeace, VCS Verkehrs-Club der Schweiz, AMNESTY INTERNATIONAL, PUSCH Praktischer Umweltschutz, Transparency International Schweiz.