Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 26 Seiten

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rechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)

Abs. 3 Ziff. 2 VE-OR), während die gesetzlich vorgeschriebene Dauer für die Veröffentlichung des Geschäftsberichts lediglich fünf Jahre betrage.

4.6 Übergangsbestimmungen (Anpassungsfrist); Unterstützungspflicht

Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmenden qualifiziert die Übergangs- bzw. Anpassungsfrist von zwei Jahren (gemäss VE-OR) als «absolutes Minimum»86 bzw. spricht sich für eine Verlängerung der Übergangs- bzw. Anpassungsfrist für die Unternehmen auf mindestens drei bis fünf Jahre aus, weil viele Unternehmen neu von den Pflichten erfasst würden und die Kapazitäten für die Prüfung erst aufgebaut werden müssten.87

Einige Teilnehmende schlagen auch eine Koordination der Inkraftsetzung mit der EU-Richtlinie vor, welche eine gestaffelte Inkraftsetzung vorsieht88, oder längere Übergangsfristen für KMU bzw. Unternehmen mit mehr als 500 Vollzeitstellen.89

4.7 Sanktionen; Strafbestimmung (Bussenregelung)

Einige Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Bussenbestimmung dezidiert ab («Kriminalisierung von Unternehmen», fehlende Verhältnismässigkeit, Strafrecht als Ultima Ratio etc.).90 Kritisiert werden insbesondere deren maximale Höhe von CHF 100'000.0091 und die (schon im geltenden Recht vorgesehene) Möglichkeit, auch für eine fahrlässige (nicht nur vorsätzliche) Verletzung der Berichtspflichten bestraft werden zu können92. Abgelehnt wird ferner eine Bestrafungsmöglichkeit für «zukunftsgerichtete Aussagen»; falls überhaupt, dürfe eine Bestrafung nur «vergangenheitsbezogene» (falsche) Angaben betreffen.93 Laut der Advestra AG sollte eine Strafe nur in Frage kommen, wenn die Berichterstattung «als Ganzes» unterlassen wird.

Transparency International und Public Eye erachten den Maximalbetrag für die Busse

(CHF 100'000.00) als zu tief, das EU-Recht verlange Sanktionen, die «wirksam, verhältnismässig und abschreckend» seien, weshalb der Bussenrahmen zu erhöhen sei bzw. umsatzabhängig ausgestaltet werden müsse.

Gemäss der Homburger AG erfolgt die Sanktionierung gemäss EU-Richtlinie über die externen Prüfer.

5 Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 VLG sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in

86 Schweizerischer Versicherungsverband SVV, economiesuisse, Swiss Holdings.

87 Schweizerische Bankiervereinigung Swiss Banking (SBVg), Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Association of Foreign Banks ins Switzerland AFBS, Zürcher Kantonalbank (ZKB), Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève CciG. Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Verband des Schweizerischen Früchte, Gemüse- und Kartoffelhandels swisscofel, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, AEROSUISSE, SWIPRA Services AG, Handels- und Industriekammer Freiburg HIKF.

88 Asset Management Association Switzerland. PepsiCo.

89 Ethos, Fédération des Entreprises Romandes (FER).

90 Economiesuisse, SwissHoldings, scienceindustries, Swiss Venture Club, Kellerhals Carrard Bern KlG, Migros-Genossenschafts-Bund, IG Detailhandel Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Schweizer Fleisch-Fachverband SFF, Homburger AG, Bär & Karrer AG, Advestra AG, Schweizerische Volkspartei SVP.

91 Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Verband des Schweizerischen Früchte, Gemüse- und Kartoffelhandels swisscofel, Schweizer Fleisch- Fachverband SFF.

92 Economiesuisse, SwissHoldings, scienceindustries, Swiss Venture Club, Kellerhals Carrard Bern KlG, Schweizerische Volkspartei SVP, Migros-Genossenschafts-Bund, IG Detailhandel Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Schweizer Fleisch-Fachverband SFF.

93 Swiss Venture Club, Kellerhals Carrard Bern KlG, Schweizerische Volkspartei SVP.