Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

nach den Artikeln 3 und 13, für die Befreiung von der Typengenehmigung nach Artikel 4 und für die

Genehmigungen nach ausländischem und internationalem Recht nach Artikel 15 Ausnahmen bewilligen.

3Es kann zusätzlich zur

Konformitätsüberprüfung nach Artikel 26 ff. die Feldüberwachung von in Verkehr stehenden Fahrzeugen regeln.

auto-1 Das Bundesamt kann für den Vollzug dieser In der Synopse steht unter Art. 45 Abs. schweiz, Verordnung Richtlinien und Weisungen erlassen. 1b. - die digitale Gebührenverordnung Handel Insbesondere regelt es: Was gilt nun? Die Motion Reimann ist Schweiz 1:1 umzusetzen. Nicht nur auf das

a. die Übermittlungsverfahren für den Aufkleben der Zusatzmarke muss Dokumentenaustausch; verzichtet werden, sondern auch von

b. die Befreiung von der Typengenehmigung. der Erhebung der Zusatzgebühr für Fahrzeuge und Fahrgestelle muss

2In besonderen Fällen kann es für die Erteilung einer verzichtet werden.

Typengenehmigung nach den Artikeln 3 und 13, für die

Befreiung von der Typengenehmigung nach Artikel 4

und für die Genehmigungen nach ausländischem oder

internationalem Recht nach Artikel 15 Ausnahmen

bewilligen.

3Es kann zusätzlich zur Konformitätsüberprüfung nach

Artikel 26 ff. die Feldüberwachung von in Verkehr

stehenden Fahrzeugen regeln.

12. Teilrevision TGV: Sind Sie mit der Aufhebung von Artikel 47 E-TGV einverstanden?

Grundsätzliche Zustimmung:

economiesuisse, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband

Lohnunternehmen Schweiz

13. Teilrevision TGV: Sind Sie mit der Aufhebung von Anhang 3 E-TGV einverstanden?

Grundsätzliche Zustimmung:

economiesuisse, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband

Lohnunternehmen Schweiz

14. Sind Sie mit der Teilrevision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen (GebV-ASTRA) grundsätzlich einverstanden?

Grundsätzliche Zustimmung:

UR, SO, JU, BFH, SAA, Kyburz Switzerland AG

Kyburz Switzerland AG Zustimmung mit Ausnahme Frage 3.

Eher Ablehnung:

VFAS, auto-schweiz, Handel Schweiz

auto-schweiz, Die Motion Reimann ist vollständig umzusetzen und die Gebühren bei digitalisierten Handel Schweiz Prozessen sind neu zu bemessen.

15. Teilrevision GebV-ASTRA: Sind Sie mit der Aufhebung von Artikel 2 E-GebV-ASTRA einverstanden?

Grundsätzliche Zustimmung:

SO, economiesuisse, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz

29/67 ASTRA-D-33DB3401/688