Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Landtechnik Schweiz, Diese Übergangsbestimmung ist wichtig! In keinem Fall darf eine Änderung der
Verband Vorgaben dazu führen, dass bereits korrekt in Verkehr gesetzte Motorräder nicht mehr Lohnunternehmer in dieser Kategorie zulässig wären.
Schweiz
39. Teilrevision VZV: Sind Sie mit der Änderung des Anhangs 12 Ziffer V Kategorie A E-VZV einverstanden?
Anhang 12 wird wie folgt geändert:
Ziff. V, Tabelleneinträge zu «Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung» und «Kategorie A mit Leistungsbeschränkung»
Kategorie A ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung
ohne Leistungsbeschränkung: von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von
Motorleistung zu Gewicht in fahrbereitem Zustand von
mehr als 0,2 kW/kg und zwei Sitzplätzen;
Kategorie A ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung
mit Leistungsbeschränkung: von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von
Motorleistung zu Gewicht in fahrbereitem Zustand von
höchstens 0,2 kW/kg und zwei Sitzplätzen;
ausgenommen sind Motorräder der Unterkategorie A1;
Grundsätzliche Zustimmung:
ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU, sgv, asa, AGVS, auto-schweiz, BFU, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG
ZG Zusätzlich zu berücksichtigen ist die Fahrzeugklasse N1 (siehe Frage 36: Neue
vollständige N1-Fahrzeuge sollen gleich wie M1-Fahrzeuge behandelt werden). sgv Der sgv ist mit der Änderung einverstanden.
40. Sind Sie mit der Teilrevision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) grundsätzlich einverstanden?
Grundsätzliche Zustimmung:
UR, SO, JU, auto-schweiz, Handel Schweiz, BFH, Kyburz Switzerland AG, AI, GE, carrosserie suisse
auto-schweiz, Die zu den einzelnen Fragen verfassten Texte sind zu berücksichtigen.
Handel Schweiz
Kyburz Die Firma Kyburz als schweizerischer Hersteller wäre bereit, das ASTRA zu
Switzerland AG unterstützen, falls dieses eine Pilotfirma zur Einführung der administrativen
Zulassung für die Klasse L sucht, die auf einem eCOC-Datensatz basiert.
carrosserie Antrag zur Schaffung der nationalen Kleinserie
suisse
carrosserie suisse ist der Branchenverband von rund 60 auf den Fahrzeugbau spezialisierten Schweizer Unternehmen. Diese Unternehmen bieten eine breite Palette von Produkten für den Waren- und Personentransport und leisten einen grossen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen in der Mobilitätsbranche.
Neue europäische Reglemente, welche für und von Gross-Serienproduktionen ausgelegt worden sind, bedrohen nun existenziell die verbliebenen Schweizer-Hersteller. Die
Schweizer Fahrzeughersteller leben als Klein-Serienhersteller von der Innovation und der Marktnähe.
Diese Reglemente, welche ohne Kommentar von der Schweiz übernommen werden, fordern nun sowohl Prüfgelände und Installationen wie auch massive administrative Aufwände und Zertifizierungen, für welche es in der Schweiz meist keine Anlaufstellen oder Möglichkeiten zur Prüfung gibt.
Zum Schutz dieser Nischenprodukte und KMU‘s, wurde in den europäischen Reglementen eine zusätzliche Zulassungsform vorgesehen: die nationale Kleinserie (NKS) mit definierten
44/67 ASTRA-D-33DB3401/688