Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

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Bei folgenden Fahrzeugen wird der Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften mit einem ausgefüllten und vom Typengenehmigungs- oder Datenblattinhaber unterzeichneten Prüfungsbericht erbracht:

a. neue, vollständige leichte Motorwagen, bei denen es sich nicht um einen Personenwagen nach Absatz 1 handelt,

b. neue, vollständige Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3.50 t,

c. neue, vollständige Motorräder,

d. neue, vollständige Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeuge.

3Das ASTRA kann weitere Fahrzeugarten für die administrative Prüfung vorsehen.

Grundsätzliche Zustimmung:

economiesuisse, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband

Lohnunternehmer Schweiz

BFU (Enthaltung) Die Zeitersparnis durch die Digitalisierung ist logisch nachvollziehbar, allerdings kann kein

Einfluss darauf genommen werden, ob die dadurch freiwerdenden Kapazitäten tatsächlich für eine beschleunigte Bearbeitung der Fahrzeug-Nachprüfungen genutzt werden. Die BFU sieht daher keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Verbesserung der

Verkehrssicherheit.

46. Teilrevision VTS: Sind Sie mit den Änderungen von Artikel 30a Absätze 1, 1bis und 3 E- VTS einverstanden?

Art. 30a Abs. 1, 1bisund 3

1

Für alle anderen neuen vollständigen oder vervollständigten Fahrzeuge, die nicht unter Artikel 30 fallen, für Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Absatz 2, für welche keine Typengenehmigung und kein Datenblatt vorliegt, sowie für Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a VTS, die neu und vollständig sind und für welche die Dokumente nach Artikel 30 Absatz 1 nicht vorliegen, ist der Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften erbracht mit:

a. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform und einer Identifikationsprüfung:

1. bei Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a VTS,

2. bei vollständigen Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t;

b. einem elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz nach Artikel 72b Absatz 1 oder 3 VZV17 und einer Funktionskontrolle: bei vollständigen Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t;

c. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform, einem elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz nach Artikel 72b Absatz 1 oder 3 VZV, einer Typengenehmigung oder einem Datenblatt sowie einer Funktionskontrolle: bei allen anderen vollständigen und vervollständigten Fahrzeugen;

d. sofern keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform und kein elektronischer

Einzelfahrzeugdatensatz vorliegt: einer Funktionskontrolle und den nachfolgenden Nachweisdokumenten:

1. Konformitätserklärung nach dem UNECE-Reglement Nr. 0 sowie alle weiteren erforderlichen Genehmigungen zur Vervollständigung nach dem entsprechenden EU-Gesamtgenehmigungsrechtsakt,

2. Genehmigungen und Konformitätszeichen, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden, das in Anhang 2 aufgeführt oder den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig ist,

3. Konformitätserklärungen, die nach Artikel 14 TGV18 anerkannt sind,

4. Prüfberichte, die nach den in Anhang 2 aufgeführten Vorschriften von Prüfstellen erstellt worden sind, die für diese Prüfungen in Anhang 2 TGV aufgeführt oder vom ASTRA nach Artikel 17 Absatz 2 TGV anerkannt sind.

1bis

Wenn der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten geniesst, ist im Falle von Absatz 1 Buchstabe d eine Funktionskontrolle für den Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften ausreichend.

3Der Nachweis der Gleichwertigkeit nach Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 ist vom Gesuchsteller oder von der Gesuchstellerin zu erbringen.

Grundsätzliche Zustimmung:

AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz

Grundsätzliche Ablehnung:

economiesuisse, VFAS

17SR 741.51

18 SR 741.511

53/67 ASTRA-D-33DB3401/688