Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

Anpassungen / Gegenvorschlag Begründung

economiesuisse, Akzeptanz von Nationalen Erleichterungen Aktuell sind nationale Erleichterungen VFAS (Gutachten/Merkblätter), welche durch in der EU z.B. gemäss VdTÜV Merkblatt 744 akkreditierten Prüfstellen erstellt wurden. "Prüfung von äusseren Fahrzeugteilen

an Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und Art. 30a Abs. 1, 1bis und 3 N1" in der Schweiz nicht anwendbar.

Kann der Nachweis vom Lieferanten/

1Für alle anderen neuen vollständigen oder Hersteller nicht beigebracht werden, vervollständigten Fahrzeuge, die nicht unter kann dies eine vom Bundesamt für Artikel 30 fallen, für Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Strassen (ASTRA) anerkannte Absatz 2, für welche keine Typengenehmigung Prüfstelle (APS) nachweisen.

und kein Datenblatt vorliegt, sowie für

Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Die Anwendbarkeit von nationalen Buchstabe a VTS, die neu und vollständig sind Erleichterungen von in der EU

und für welche die Dokumente nach Artikel 30 akkreditierten Prüfstellen verhindert Absatz 1 nicht vorliegen, ist der Nachweis über die nachteilige Entwicklungen für den Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften Wettbewerb. Zunächst werden beim erbracht mit: Zulassungsverfahren technische

a. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Handelshemmnisse abgebaut:

Papierform und einer Identifikationsprüfung: 1. bei Diese unnötigen Zulassungsverfahren Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 kosten im Regelfall mehrere hundert Buchstabe a VTS, Franken und dauern mehrere Wochen.

2. bei vollständigen Wohnmotorwagen mit einem Mit einer einfachen Regelung wie in Gesamtgewicht bis 3,50 t; Deutschland kann der Wettbewerb

b. einem elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz intensiviert werden.

nach Artikel 72b Absatz 1 oder 3 VZV und einer

Funktionskontrolle: bei vollständigen Der Bundesrat kann somit ohne Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht bis Aufwand ein Signal gegen die

3,50 t; steigende Teuerung und die

c. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Hochpreisinsel Schweiz setzen.

Papierform, einem elektronischen

Einzelfahrzeugdatensatz nach Artikel 72b Absatz

1 oder 3 VZV, einer Typengenehmigung oder

einem Datenblatt sowie einer Funktionskontrolle:

bei allen anderen vollständigen und

vervollständigten Fahrzeugen;

d. sofern keine EU-

Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform

und kein elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz

vorliegt: einer Funktionskontrolle und den

nachfolgenden Nachweisdokumenten:

1. Konformitätserklärung nach dem UNECE-

Reglement Nr. 0 sowie alle weiteren erforderlichen

Genehmigungen zur Vervollständigung nach dem

entsprechenden EU-

Gesamtgenehmigungsrechtsakt,

2. Genehmigungen, Konformitätszeichen und

Erklärungen, die von ausländischen Staaten nach

nationalem oder internationalem Recht erteilt

wurden, das in Anhang 2 aufgeführt oder

schweizerischen Vorschriften grossmehrheitlich

entsprechen.

3. Konformitätserklärungen, die nach Artikel 14

TGV anerkannt sind,

4. Prüfberichte, die nach den in Anhang 2

aufgeführten Vorschriften von Prüfstellen erstellt

worden sind, die für diese Prüfungen in Anhang 2

TGV aufgeführt oder vom ASTRA nach Artikel 17

Absatz 2 TGV anerkannt sind.

54/67 ASTRA-D-33DB3401/688