Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Anpassungen / Gegenvorschlag Begründung
economiesuisse, Akzeptanz von Nationalen Erleichterungen Aktuell sind nationale Erleichterungen VFAS (Gutachten/Merkblätter), welche durch in der EU z.B. gemäss VdTÜV Merkblatt 744 akkreditierten Prüfstellen erstellt wurden. "Prüfung von äusseren Fahrzeugteilen
an Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und Art. 30a Abs. 1, 1bis und 3 N1" in der Schweiz nicht anwendbar.
Kann der Nachweis vom Lieferanten/
1Für alle anderen neuen vollständigen oder Hersteller nicht beigebracht werden, vervollständigten Fahrzeuge, die nicht unter kann dies eine vom Bundesamt für Artikel 30 fallen, für Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Strassen (ASTRA) anerkannte Absatz 2, für welche keine Typengenehmigung Prüfstelle (APS) nachweisen.
und kein Datenblatt vorliegt, sowie für
Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Die Anwendbarkeit von nationalen Buchstabe a VTS, die neu und vollständig sind Erleichterungen von in der EU
und für welche die Dokumente nach Artikel 30 akkreditierten Prüfstellen verhindert Absatz 1 nicht vorliegen, ist der Nachweis über die nachteilige Entwicklungen für den Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften Wettbewerb. Zunächst werden beim erbracht mit: Zulassungsverfahren technische
a. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Handelshemmnisse abgebaut:
Papierform und einer Identifikationsprüfung: 1. bei Diese unnötigen Zulassungsverfahren Personenwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 kosten im Regelfall mehrere hundert Buchstabe a VTS, Franken und dauern mehrere Wochen.
2. bei vollständigen Wohnmotorwagen mit einem Mit einer einfachen Regelung wie in Gesamtgewicht bis 3,50 t; Deutschland kann der Wettbewerb
b. einem elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz intensiviert werden.
nach Artikel 72b Absatz 1 oder 3 VZV und einer
Funktionskontrolle: bei vollständigen Der Bundesrat kann somit ohne Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht bis Aufwand ein Signal gegen die
3,50 t; steigende Teuerung und die
c. einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Hochpreisinsel Schweiz setzen.
Papierform, einem elektronischen
Einzelfahrzeugdatensatz nach Artikel 72b Absatz
1 oder 3 VZV, einer Typengenehmigung oder
einem Datenblatt sowie einer Funktionskontrolle:
bei allen anderen vollständigen und
vervollständigten Fahrzeugen;
d. sofern keine EU-
Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform
und kein elektronischer Einzelfahrzeugdatensatz
vorliegt: einer Funktionskontrolle und den
nachfolgenden Nachweisdokumenten:
1. Konformitätserklärung nach dem UNECE-
Reglement Nr. 0 sowie alle weiteren erforderlichen
Genehmigungen zur Vervollständigung nach dem
entsprechenden EU-
Gesamtgenehmigungsrechtsakt,
2. Genehmigungen, Konformitätszeichen und
Erklärungen, die von ausländischen Staaten nach
nationalem oder internationalem Recht erteilt
wurden, das in Anhang 2 aufgeführt oder
schweizerischen Vorschriften grossmehrheitlich
entsprechen.
3. Konformitätserklärungen, die nach Artikel 14
TGV anerkannt sind,
4. Prüfberichte, die nach den in Anhang 2
aufgeführten Vorschriften von Prüfstellen erstellt
worden sind, die für diese Prüfungen in Anhang 2
TGV aufgeführt oder vom ASTRA nach Artikel 17
Absatz 2 TGV anerkannt sind.
54/67 ASTRA-D-33DB3401/688