Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 57Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Übereinstimmungsbescheinigung in Jahr von rund 6'000 Vorführterminen Papierform oder einem elektronischen entlastet werden. Die nicht anfallenden Einzelfahrzeugdatensatz nach Artikel 72b Gebühren kommen letztendlich den Absatz 1 oder 3 VZV das Ausfüllen des Konsumenten zu Gute.
Prüfungsberichts und die Funktionskontrolle
an Personen delegieren, die für eine
einwandfreie Durchführung Gewähr bieten.
auto-schweiz,1 Die Zulassungsbehörde kann für neue Der Prüfungsbericht, das Formular Handel Schweiz Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung, 13.20a muss für sich im Originalzustand
einem Datenblatt, einer EU- und mit einem eCOC bestückten
Übereinstimmungsbescheinigung in Fahrzeuge im Originalzustand müssen Papierform das Ausfüllen des auch von nicht zur Selbstabnahme Prüfungsberichts und die Funktionskontrolle berechtigten Betrieben rein administrativ an Personen delegieren, die für eine zum Verkehr zugelassen werden können. einwandfreie Durchführung Gewähr bieten.
Für Fahrzeuge im Originalzustand wie sie das
Werk verlassen haben mit einem
elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz nach
Artikel 72b Absatz 1 oder 3 VZV bedarf es
keiner Delegation der Funktionskontrolle.
51. Sind Sie mit den Änderungen der Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV) grundsätzlich einverstanden?
Grundsätzliche Zustimmung:
UR, JU, economiesuisse, VFAS, BFH, Kyburz Switzerland AG, GE
economiesuisse Die Digitalisierung beim BAZG muss beschleunigt werden. Das BAZG sollte für die
VFAS Datenbank EUCARIS Schnittstellenanbindungen haben. Diese Daten sollen danach auch
weiter für den Zulassungsprozess verwendet werden können. Weitere Chancen der
Digitalisierung sollten genutzt werden. Eine Schnittstelle zu Stadi-Strasse sollte umgehend implementiert werden. Die (allenfalls) erforderlichen rechtlichen Grundlagen müssen im Zuge dieser Verordnungsanpassungen umgesetzt werden.
52. Teilrevision IVZV: Sind Sie damit einverstanden, dass das ASTRA fortlaufend ein öffentliches Verzeichnis erstellt, das für jedes Fahrzeug, das über einen elektronischen Einzelfahrzeugdatensatz gemäss Artikel 72b Absatz 1 und 3 E-VZV verfügt, ein eDatenblatt enthält, das mittels Stammnummer abrufbar ist und Fahrzeugdaten und zum Teil Personendaten von Importeuren und Herstellern enthält?
Grundsätzliche Zustimmung:
ZH, BE, LU, UR, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU,
economiesuisse, sgv, asa, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband
Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG
LU Die Förderung einer einheitlichen, elektronischen Lösung wird begrüsst.
SO ..... und zum Teil Personendaten von Importeuren und Herstellern? Zu welchem Zweck und
was für konkrete Personendaten?
GE Ceci est important afin que le détenteur d'une voiture puisse connaître la valeur de CO2 de
leurs voitures (ne figure pas sur le permis de circulation), dans le cadre de l'imposition des voitures de tourisme.
sgv Der sgv befürwortet das Führen eines öffentlichen Verzeichnisses für alle Fahrzeuge durch
das ASTRA, fordert allerdings, dass auch die Firmendaten der Importeure vermerkt werden, damit der Endkunde in Erfahrung bringen kann, durch wen sein Fahrzeug in die Schweiz importiert wurde.
auto-schweiz Anmerkung 1: Es gibt regelmässig Unstimmigkeiten zwischen den MFKs und den
Handel Schweiz Importeuren, weil die Strassenverkehrsämter in ihren Systemen nicht sämtliche für die
Zulassung relevante Informationen angezeigt erhalten wie z.B. die Angabe der 30 Min.
Leistung bei einem Elektrofahrzeug, welche in einzelnen Kantonen für die Besteuerung wichtig ist. Im Gegensatz dazu ist diese Information bei Aufrufen des eDatenblatt im
eDatenblatt-Portal via Stammnummer ersichtlich. Kantone verlangen in einem solchen Fall vom Importeur die Daten erneut an das ASTRA zu senden. Das geschilderte Problem ist nicht durch den Importeur zu beheben, sondern ist vom ASTRA in Zusammenarbeit mit dem
57/67 ASTRA-D-33DB3401/688