Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Kanton zu lösen und es muss sichergestellt werden, dass das entsprechende Fahrzeug unverzüglich zum Verkehr zugelassen werden kann. Eine Verweigerung der
Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges, bedingt durch einen Fehler, der nicht in der
Verantwortung des Importeurs liegt, kann nicht akzeptiert werden. Anmerkung 2: Das eDatenblatt muss Daten sämtlicher Importeure und Hersteller enthalten. Der Endkunde darf wissen über wen sei Fahrzeug in die Schweiz importiert wurde. Die Bekanntgabe der Importeurs- und Herstellerdaten darf nicht freiwillig sein.
53. Teilrevision IVZV: Sind Sie mit den Änderungen des Ingresses E-IVZV einverstanden?
Ingress
gestützt auf die Artikel 89g Absatz 2, 89h und 106 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 195821 (SVG), die Artikel 8 Absatz 3 und 33 des Datenschutzgesetzes vom 25. September 202022 (DSG) sowie die Artikel 57r und 57s des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 199723
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
54. Teilrevision IVZV: Sind Sie mit den Änderungen des Artikel 4 Einleitungssatz E-IVZV einverstanden?
Art. 4 Einleitungssatz
Das Subsystem IVZ-Fahrzeuge enthält folgende Daten zu den von schweizerischen Behörden zugelassenen oder für die Zulassung vorgesehenen Fahrzeugen:
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
55. Teilrevision IVZV: Sind Sie mit den Änderungen des Artikel 5 Sachüberschrift und Absatz 1bis E-IVZV einverstanden?
Art. 5 Sachüberschrift und Abs. 1bis
Zuständigkeit für die Erfassung und Übermittlung der Daten
1bisDas ASTRA erfasst im IVZ die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Daten nach Artikel 4 sowie Änderungen dieser Daten. Es kann die Übermittlung dieser Daten ans IVZ auslösen.
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
21SR 741.01
22SR 235.1
23 SR 172.010
58/67 ASTRA-D-33DB3401/688