Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
56. Teilrevision IVZV: Sind Sie mit den Änderungen des Artikel 17 Absatz 4 E-IVZV einverstanden?
Art. 17 Abs. 4
4Das ASTRA führt ein öffentliches Verzeichnis der im IVZ-Fahrzeuge enthaltenen Sachdaten. Im Verzeichnis können auch Kontaktdaten von Importeuren und Typengenehmigungsinhabern veröffentlicht werden, sofern diese der Veröffentlichung zustimmen.
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, Landtechnik Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
Grundsätzliche Ablehnung:
AGVS, auto-schweiz, Handel Schweiz
Anpassungen / Gegenvorschlag Begründung
AGVS4 Das ASTRA führt ein öffentliches Es darf dem Fahrzeugkäufer nicht vorenthalten
Verzeichnis der im IVZ-Fahrzeuge werden, über wen das Auto in die Schweiz enthaltenen Sachdaten. Im Verzeichnis importiert wurde. Des Weiteren sind bei können auch Kontaktdaten von eDatenblättern für welche asa-geprüfte Rad-, Importeuren und Reifenkombinationen zugelassen sind nicht Typengenehmigungsinhabern nur den Strassenverkehrsämtern anzuzeigen. veröffentlicht werden, sofern diese der Geprüfte asa-Rad-, Reifenkombinationen Veröffentlichung zustimmen. müssen für alle Marktteilnehmer im
eDatenblatt-Portal ersichtlich sein. Dies ist vor allem wichtig für die Vorführbereitstellung für die periodischen Kontrollen.
auto-schweiz,4 Das ASTRA führt ein öffentliches Es darf dem Fahrzeugkäufer nicht vorenthalten Handel Schweiz Verzeichnis der im IVZ-Fahrzeuge werden, über wen das Auto in die Schweiz
enthaltenen Sachdaten. Im Verzeichnis importiert wurde. Des Weiteren sind bei sind die Kontaktdaten von Importeuren eDatenblättern für welche asa-geprüfte Rad-, und Typengenehmigungsinhabern zu Reifenkombinationen zugelassen sind nicht veröffentlichen. nur den Strassenvekrhrsämtern anzuzeigen. Geprüfte asa Rad-, Reifenkombinationen müssen für alle Marktteilnehmer im
eDatenblatt-Portal ersichtlich sein. Dies ist vorallem wichtig für die Vorführbereitstellung für die periodischen Kontrollen.
57. Teilrevision IVZV: Sind Sie mit den Änderungen des Artikel 19 Absatz 3 E-IVZV einverstanden?
Art. 19 Abs. 3
3Das ASTRA kann die für die Zulassung von Fahrzeugen benötigten Daten bei ausländischen Behörden auch auf elektronischem Weg beziehen.
Grundsätzliche Zustimmung:
SO, AGVS, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, BFH, Verband Lohnunternehmer Schweiz
58. Umsetzung Motion Darbellay: Sind Sie mit der geplanten Umsetzung der Motion Darbellay einverstanden, indem nur neue vollständige Fahrzeuge gemäss Artikel 30 Absatz 1 und 2 E- VTS administrativ zugelassen werden können?
Grundsätzliche Zustimmung:
ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, GR, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU,
economiesuisse, sgv, asa, auto-schweiz, Landtechnik Schweiz, Handel Schweiz, VFAS, BFH, Verband
Lohnunternehmer Schweiz, Kyburz Switzerland AG
UR, NW, BS, BL, SH, Antwort zu Frage 3 Teilrevision VTS berücksichtigen:
AR, AI, VS, asa In Art. 30 E-VTS (administrative Prüfung) ist nun explizit der Personenwagen erwähnt.
In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass bei Lieferwagen keine
administrative Prüfung vorgenommen werden kann, da noch die Ziffer 243 einzutragen ist. Genau diese Ziffer wurde am 27.08.2024 anlässlich der asa KT-Sitzung
dahingehend geändert, dass Lieferwagen diesen Eintrag nicht mehr benötigen.
59/67 ASTRA-D-33DB3401/688