Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/62: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 25 Seiten
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dig die genannten, einzuhaltenden völkerrechtlichen Kriterien zu prüfen und anzuwenden. Keine Schweizer Behörde muss einen Entscheid über die weitere Verwendung des Kriegsmaterials fällen. Damit wird das Neutralitätsrecht nicht tangiert und zugleich die Einhaltung zentraler Kriterien im Kriegsmaterialgesetz im Grundsatz sichergestellt.