Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/62: Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) · 25 Seiten

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wird, und wenn das Bestimmungsland nicht in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial in ein Kriegsland wäre jedoch möglich, wenn dieses Land von seinem völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht Gebrauch macht. Voraussetzung dafür wäre, dass der Verstoss gegen das Gewaltverbot in einer Resolution des UNO-Sicherheitsrates oder von einer Zweidrittelmehrheit der UNO-Generalversammlung festgestellt worden ist. Eine Wiederausfuhr wäre auch dann möglich, wenn der Sicherheitsrat beschliesst, Massnahmen im Sinne von Artikel 42 der UNO-Charta zu ergreifen, die Luft-, See- oder Landstreitkräfte der Mitgliedstaaten einschliessen. Um zu vermeiden, dass diese Bestimmungen umgangen werden, sollen die gleichen Bedingungen für alle Staaten gelten, an welche das Schweizer Kriegsmaterial später weitergegeben wird.

Am 21. März 2023 beschloss die SiK-S, die Behandlung sämtlicher Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Wiederausfuhr von Kriegsmaterial stehen, auszusetzen, um Anhörungen durchzuführen. Diese fanden an der Sitzung vom 11. Mai 2023 statt und hatten das Ziel, Fragen zum «Uniting for Peace»-Verfahren der Vereinten Nationen, zum Neutralitätsrecht sowie zur Neutralitätspolitik zu klären. Auch wenn es für einen Teil der Kommissionsmitglieder nach den Anhörungen immer noch offene Fragen gab, beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative 23.403 Folge zu geben und damit den Weg für die zweite Phase und die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Revision des Kriegsmaterialgesetzes freizumachen. Die SiK-N nahm diesen Entscheid an der Sitzung vom 19. und 20. Juni 2023 mit Befriedigung zur Kenntnis und beschloss das Einsetzen einer Subkommission, die mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfes beauftragt wurde.

2 Arbeiten der Subkommission

2.1 Zusammensetzung

Die Zusammensetzung der Subkommission wurde an der Sitzung der SiK-N vom

19. und 20. Juni 2023 festgelegt. Folgende Kommissionsmitglieder wurden in die Subkommission delegiert: Jean-Luc Addor (SVP, VS), Fabien Fivaz (G, NE), Erich Hess (SVP, BE), Andreas Meier (Mitte, AG), François Pointet (GLP, VD), Franziska Roth (SP, SO), Maja Riniker (FDP, AG), Priska Seiler Graf (SP, ZH), und Mauro Tuena (SVP, ZH). Nationalrätin Priska Seiler Graf wurde zur Präsidentin der Subkommission gewählt.

Aufgrund der Veränderungen im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 und dem Legislaturwechsel setzte die Subkommission ihre Arbeit 2024 in einer neuen Zusammensetzung fort: Jean-Luc Addor (SVP, VS), Nicole Barandun (Mitte, ZH), Fabien Fivaz (G, NE), Walter Gartmann (SVP, SG), Erich Hess (SVP, BE), Fabian Molina (SP, ZH), Maja Riniker (FDP, AG), Priska Seiler Graf (SP, ZH), und Mauro Tuena (SVP, ZH). Nationalrätin Seiler Graf blieb Präsidentin der Subkommission, deren Zusammensetzung nun die neue Kräfteverteilung im Nationalrat widerspiegelte, mit einem zusätzlichen SVP-Vertreter auf Kosten der Grünliberalen Fraktion.