Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/7: Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 · 17 Seiten

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Wie beim AIA über Finanzkonten wird die Schweiz ihr Netzwerk von Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte zu einem späteren Zeitpunkt erweitern können, wenn weitere IAP hinzukommen.

2. Umsetzung mit Partnerstaaten in den Folgejahren

Gewisse Staaten, darunter China und Saudi-Arabien, die zum Netzwerk der Schweiz des AIA über Finanzkonten gehören, nehmen derzeit nicht am Kryptomarkt teil, weil sie Kryptowerte verbieten oder restriktiv handhaben. Diese Staaten dürften deshalb vorerst auch nicht am AIA über Kryptowerte teilnehmen. Sie werden jedoch gleichwohl vom Global Forum auf ihre Relevanz hinsichtlich dieses AIA überprüft. Die Schweiz soll deshalb die nötige Flexibilität bewahren, um auf internationale Entwicklungen zu reagieren. Wie beim AIA über Finanzkonten soll sie deshalb ihr Netzwerk von Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte zu einem späteren Zeitpunkt erweitern können, wenn ersichtlich ist, dass weitere Staaten vom Global Forum als relevant bezeichnet werden respektive als IAP gelten.

Es ist denkbar, dass einer dieser Staaten seine Haltung in Bezug auf Kryptowerte kurzfristig ändert und entsprechende Verbote oder Restriktionen aufhebt. Sollte ein Staat vor der Verabschiedung der Botschaft eine krypto-freundliche Haltung einnehmen, müsste die Möglichkeit bestehen, ihn in den aktualisierten Bundesbeschluss der Staaten aufzunehmen, mit denen der AIA über Kryptowerte ab 2026 eingeführt werden soll.

3. Erweiterung des Prüfmechanismus auf den AIA über Kryptowerte

Um sicherzustellen, dass die Partnerstaaten der Schweiz die Vorgaben der OECD insbesondere an die Vertraulichkeit und Datensicherheit tatsächlich einhalten, bevor ihnen die Schweiz steuerrelevante Informationen übermittelt, hat das Parlament im Rahmen der Einführung des AIA über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten am 6. Dezember 2017 einen Prüfmechanismus beschlossen. Demnach muss der Bundesrat im Hinblick auf den Austausch von steuerrelevanten Informationen prüfen, ob die Partnerstaaten die abkommensrechtlichen Voraussetzungen für den AIA über Finanzkonten erfüllen.

3.2 Ausnahmen in Bezug auf einzelne Staaten

Die USA haben angekündigt, den AIA über Kryptowerte voraussichtlich über bilaterale Abkommen umzusetzen. Die Schweiz möchte ein solches Abkommen mit den USA abschliessen. Das diesbezügliche Verhandlungsmandat ist Gegenstand einer separaten Vorlage, weshalb die USA in der vorliegenden Vorlage nicht erfasst sind.

Gegenüber Russland haben die Schweiz und zahlreiche gleichgesinnte Staaten den AIA über Finanzkonten gestützt auf den Ordre-Public-Vorbehalt ausgesetzt. Derzeit ist unklar, ob Russland den AIA über Kryptowerte umsetzen wird, weshalb vorgeschlagen wird, Russland so lange nicht zu berücksichtigen, als auch der AIA über Finanzkonten mit Russland ausgesetzt ist. Grundsätzlich dürfte zukünftig die Suspendierung des AIA über Finanzkonten auch die Suspendierung des AIA über Kryptowerte (und umgekehrt) zur Folge haben, weil beide Regelwerke gleichermassen auf den Grundsätzen des Amtshilfeübereinkommens beruhen, sodass sich die Nichteinhaltung der grundlegenden Voraussetzungen der OECD zwangsläufig auf alle Arten des automatischen Informationsaustauschs auswirkt.