Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/7: Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 · 17 Seiten

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Option 2: Bestimmung der Partnerstaaten gestützt auf andere Krypto-Studien

Weitere internationale Organisationen unternehmen derzeit Schritte, um Staaten mit einem aktiven Krypto-Bereich zu identifizieren, wie etwa die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), das Financial Stability Board, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, der Internationale Währungsfonds oder die Weltbank.8 Hinzu kommen zahlreiche Studien aus Wissenschaft und Forschung sowie von Analyseunternehmen, die ebenfalls nützliche Informationen über die aktuellen Krypto-Märkte liefern.9 Relevante Informationen könnten auch in den Peer Review-Berichten des Global Forum enthalten sein.

Bei diesen Studien ist jedoch Vorsicht geboten, da die Ergebnisse zweckgebunden sind, teilweise voneinander abweichen und einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad aufweisen (z. B bezüglich Marktsegmentierung). Die auf dieser Grundlage eruierten relevanten Staaten sind daher nie vollständig, sodass später als für den Krypto-Bereich bedeutend eingestufte Staaten fortlaufend berücksichtigt und genehmigt werden müssten, was aus schweizerischer Sicht sehr aufwändig wäre. Schliesslich tragen diese Studien Staaten nicht Rechnung, die im Krypto-Bereich zwar unbedeutend sind, aber dennoch am AIA über Kryptowerte teilnehmen wollen. Die Schweiz würde sich dem Vorwurf der nicht konformen Umsetzung des MRK aussetzen, wenn ihr Netzwerk von Partnerstaaten lückenhaft wäre.

Option 3: Bestimmung der Partnerstaaten gestützt auf deren Commitment

Es wäre denkbar, für die Bestimmung der Partnerstaaten nur jene Staaten zu berücksichtigen, die sich bisher zum AIA über Kryptowerte bekannt haben. Damit würden die early committers erfasst. Die Liste wäre aber unvollständig, da diese Erklärung nicht alle für den Krypto-Bereich relevanten Staaten umfasst. Zahlreiche im globalen Krypto-Ökosystem wichtige Player werden damit ebenso wenig berücksichtigt wie jene Staaten, die erst zu einem späteren Zeitpunkt relevant werden könnten. CASP sind zudem mobil und könnten allfällige Lücken ausnutzen.

Option 4: Bestimmung der Partnerstaaten aufgrund weiterer Faktoren

Weitere Faktoren, wie ein günstiges Rechts- oder Regulierungssystem, ein vorteilhaftes Geschäftsumfeld oder eine breite Nutzerbasis sind per se nicht geeignet, die Partnerstaaten zu bestimmen, können aber wichtige Indikatoren sein, um die Relevanz gewisser Staaten für den Krypto-Bereich zu belegen.

1.5.2 Gewählte Lösung

Die gewählte Lösung für die Festlegung der Partnerstaaten der Schweiz unterscheidet zwischen: (1) relevanten Partnerstaaten, mit denen der AIA über Kryptowerte per 1. Januar 2026 umgesetzt werden soll, damit im Jahr 2027 ein erster Datenaustausch gestützt auf diese Regelung stattfinden kann (Krypto-Hubs oder Staaten, die Kryptowerte zulassen), und (2) Partnerstaaten, die in den darauffolgenden Jahren relevant werden könnten. Aktiviert werden soll der AIA über Kryptowerte mit diesen Staaten in jedem

8 Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), The crypto ecosystem: key elements and risks, Juli 2023, The crypto ecosystem: key elements and risks (bis.org); Weltbank, Crypto-Assets Activity around the World, März 2022, Crypto-Assets Activity around the World: Evolution and Macro-Financial Drivers | Policy Research Working Papers (worldbank.org).

9 CV VC Global Report, Zug, April 2022, CV VC Global Report 2022 | PwC Switzerland.