Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/7: Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 · 17 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Hintergrund

Seit der Verabschiedung des Standards für den internationalen automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA-Standard) durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2014 haben sich die Finanzmärkte aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung wesentlich weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund erweiterte die OECD den AIA auf Kryptowerte und publizierte am 10. Oktober 2022 den neuen Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (MRK)1 und die zugehörige multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte (AIA-Vereinbarung Kryptowerte). Damit sollen Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt werden.

Der OECD-Rat hat das Regelwerk2 am 8. Juni 2023 zusammen mit einer Empfehlung3 verabschiedet, in der er klarstellt, dass der internationale AIA-Standard neu auch den MRK umfasst. Dieser gilt damit als verbindlicher Mindeststandard, der von allen relevanten Staaten, d. h. allen Staaten, die Kryptowertedienstleister beherbergen – darunter die Schweiz – umzusetzen ist. Mit der Empfehlung werden die relevanten Staaten dazu aufgerufen, den MRK rasch und einheitlich umzusetzen. Als Referenzzeitrahmen gilt der multilateral diskutierte Zeitplan, der grundsätzlich eine Umsetzung per 1. Januar 2026 mit einem ersten Datenaustausch im Jahr 2027 vorsieht.

Inzwischen haben sich fast 60 Staaten, darunter die Schweiz, politisch zur Umsetzung des AIA über Kryptowerte bekannt.4,5 Es handelt sich hierbei um eine reine Absichtserklärung.

Der Bundesrat hat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Umsetzungsvorlage eröffnet.6 Damit werden die internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des MRK geschaffen.

1 Vgl. Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard - OECD

2 OECD, 8. Juni 2023, abrufbar unter: www.oecd.org > Topics > Tax > News > International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters - Crypto-Asset Reporting Framework and 2023 update to the Common Reporting Standard

3 OECD, 8. Juni 2023, abrufbar unter: www.oecd-events.org > Previous Events > OECD Ministerial Council Meeting 2023 > Documents > Recommendation of the Council on the International Standards for Automatic Exchange of Information in Tax Matters

4 Liste der Unterzeichnerstaaten, Stand 13. Mai 2024, einsehbar unter: https://www.oecd.org/tax/transparency/documents/CARF-signatories-joint-statement.pdf

5 Vgl. Medienmitteilung EFD vom 10. November 2023, einsehbar unter: www.efd.admin.ch > Das EFD > Medienmitteilungen > Der internationale automatische Informationsaustausch soll künftig auch Kryptowerte umfassen.

6 Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersalassungen > Laufende Vernehmlassungen > EFD 4/17