Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/7: Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 · 17 Seiten
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3.3 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen sowie Umsetzungsfragen
An dieser Stelle wird vollumfänglich auf die entsprechenden Ausführungen im erläuternden Bericht zur Vorlage über die Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verwiesen.
4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Bundesbeschlüsse
Die AIA-Vereinbarung Kryptowerte legt nicht fest, mit welchen Staaten Informationen ausgetauscht werden. Wie bei der AIA-Vereinbarung Finanzkonten sollen die teilnehmenden Staaten auf bilateraler Basis entscheiden, mit welchen anderen teilnehmenden Staaten sie diese Informationen automatisch austauschen möchten. Die Aktivierung erfolgt bilateral mittels der entsprechenden Notifikation gegenüber dem Depositar (OECD bzw. Sekretariat des Koordinierungsgremiums), so dass die Schweiz grundsätzlich für jeden Partnerstaat einzeln über die Einführung des AIA über Kryptowerte wird entscheiden können.
Die Bundesbeschlüsse, auf deren Grundlage der AIA über Kryptowerte mit den Partnerstaaten eingeführt werden soll, folgen dem Muster betreffend den AIA über Finanzkonten. Im Unterschied dazu sollen die potenziellen Partnerstaaten aus verfahrensökonomischen Gründen in zwei Bundesbeschlüssen zusammengefasst werden, sodass die vorgeschlagenen Staaten nicht einzeln behandelt werden müssen. Ferner soll der Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus vom 6. Dezember 2017 dahingehend angepasst werden, als er künftig auch auf die Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte anwendbar ist.
4.1 Bundesbeschluss über die Einführung des AIA über Kryptowerte mit relevanten Partnerstaaten per 1. Januar 2026
Der erste Bundesbeschluss umfasst alle Staaten, die sich entweder verbindlich zur Umsetzung des MRK verpflichtet haben, für den Krypto-Bereich relevant sind (indem sie meldende CASP beherbergen oder als weltweit relevanter Krypto-Hub fungieren) oder eine «krypto-freundliche» Haltung einnehmen.
Mit dem Bundesbeschluss über die Einführung des AIA über Kryptowerte mit relevanten Partnerstaaten ab 2026 ermächtigt das Parlament den Bundesrat, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung Kryptowerte mitzuteilen, dass die Staaten, die Gegenstand dieser Vorlage bilden und die Voraussetzungen der OECD erfüllen, in die Liste der Partnerstaaten aufzunehmen seien, mit denen die Schweiz den AIA über Kryptowerte umsetzen will (Art. 1 Bst. a VE BB).
Das Parlament erteilt dem Bundesrat zudem die Kompetenz, das Datum festzulegen, ab dem Informationen über Kryptowerte mit den jeweiligen Partnerstaaten ausgetauscht werden, sobald sie die Voraussetzungen der OECD erfüllen (Art. 1 Bst. b VE BB). Erst mit der bilateralen Aktivierung des AIA werden die CASP verpflichtet, Informationen über relevante Transaktionen von in Partnerstaaten steuerlich ansässigen Kryptowertnutzerinnen und -nutzern nach Massgabe des MRK zu sammeln und der zuständigen Behörde zu melden.