Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/7: Genehmigung der Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 · 17 Seiten
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Fall nur sofern diese die Voraussetzungen der OECD für diesen AIA erfüllen, also als IAP gelten.
Der Bundesrat schlägt daher vor, unter Vorbehalt der Genehmigung der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen sowie der Durchführung der parlamentarischen Genehmigungsverfahren das Netzwerk der Schweiz für den AIA über Kryptowerte mit potenziell 111 Partnerstaaten vorzusehen. Ferner soll der Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA über Finanzkonten10 auch auf den AIA über Kryptowerte anwendbar sein.
1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Es wird verwiesen auf den erläuternden Bericht zur Vernehmlassung über die Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.
2 Rechtsvergleich
Es wird verwiesen auf den erläuternden Bericht zur Vernehmlassung über die Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
Die beantragte Neuregelung sieht drei Aspekte vor:
1. Umsetzung des AIA mit relevanten Partnerstaaten per 1. Januar 2026
Da die Arbeiten des Global Forum zur Bestimmung der IAP noch nicht abgeschlossen sind, soll der AIA über Kryptowerte im Grundsatz mit allen Partnerstaaten eingeführt werden, mit denen bereits der AIA über Finanzkonten umgesetzt wird. Die formelle Aktivierung des AIA über Kryptowerte per 1. Januar 2026 soll dann aber nur in Bezug auf jene Staaten effektiv vorgenommen werden, die zu diesem Zeitpunkt vom Global Forum als IAP identifiziert worden sind. Diese Vorgehensweise erlaubt es, den AIA über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten rechtzeitig ab 2026 einzuführen, obwohl diese zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Dabei wird es sich voraussichtlich um die Staaten handeln, mit denen der AIA über Finanzkonten seit mehreren Jahren ohne Schwierigkeiten praktiziert wird.
Bei diesem Ansatz besteht im Grundsatz Gewähr dafür, dass die Partnerstaaten die für den AIA über Finanzkonten vorgeschriebenen Prüfungen (insb. Vertraulichkeit und Datensicherheit) durchlaufen haben und geklärt ist, wie sie am AIA teilnehmen (reziprok bzw. nichtreziprok).
10 BBl 2018 39