Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten

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Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads BBl 20xx

das Parlament dafür einen Verpflichtungskredit sprechen (Art. 21 Abs. 4 Bst. e des Finanzhaushaltgesetzes19).

Die Folgekosten aus der Betriebsmittelbeschaffung können in den Autoverlad-Offerten geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck schliesst der Bund mit den TU jeweils zweijährige Angebotsvereinbarungen ab (wie im RPV). Die durch die Abgeltung zur Verfügung gestellten Abschreibungsmittel sind durch die TU direkt für die Rückzahlung des verbürgten Fremdkapitals zu verwenden.

6.4.3 Verfahren der Beitragsgewährung

Nach erfolgter Betriebsmittelgenehmigung durch die Besteller kann das TU für deren Finanzierung beim BAV ein Gesuch um Bürgschaftsgewährung stellen. Das BAV prüft, ob die Höhe der beantragten Bürgschaftssumme und das geplante Finanzierungskonzept den im Rahmen der Betriebsmittelgenehmigung vereinbarten Richtgrössen entsprechen. Zudem unterzieht es das TU mit Unterstützung einer Schweizer Ratingagentur einer Bonitätsprüfung. Ist das Prüfungsergebnis positiv, so vereinbart das BAV mit dem TU, bis zu welchem Betrag und für welche Investitionsobjekte es bereit ist, sich im Namen des Bundes zu verbürgen. Danach kann das TU eine oder mehrere Bürgschaftstranchen abrufen, bis der maximal zulässige Betrag erreicht ist. Für jede Bürgschaftstranche wird geprüft, ob der zugrunde liegende Finanzierungsvertrag den Vorgaben des BAV entspricht, und dokumentiert, wie hoch der dank der Solidarbürgschaft realisierte Zinsvorteil ist. Bei allen TU, für welche das BAV eine Bürgschaft erteilt hat, führt es jährlich mit Unterstützung einer Schweizer Ratingagentur eine Risikoprüfung durch.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Vorlage sieht vor, dass das BAV die Form und die Bedingungen der Bürgschaft im Einzelnen regelt. Die Regelung entspricht Artikel 31 Absatz 1 PBG, wonach dem BAV diese Befugnis im RPV schon heute zukommt. Das BAV verfügt über die nötige Erfahrung mit dem bestehenden Prozess im RPV, auch ist es das zuständige Amt für die Bestellung der betreffenden Leistungen, die eine Voraussetzung für die Gewährung von Bürgschaften ist.

6.6 Datenschutz

Die Gewährung von Solidarbürgschaften an die Autoverlade-Betreiberinnen betrifft juristische Personen, weshalb keine Auswirkungen auf den Datenschutz natürlicher Personen erkennbar sind.

19 SR 611.0