Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten

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Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads BBl 20xx

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.3 Folgen für die Autoverlade-Betreiberinnen

Dank der Solidarbürgschaft des Bundes können die Autoverlade-Betreiberinnen zu günstigeren Konditionen und ohne grossen administrativen Aufwand Fremdkapital für die Finanzierung ihrer Betriebsmittel aufnehmen. Das BAV geht von einem Zinsvorteil von 0.35% aus.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Gewährung von Solidarbürgschaften an die Autoverlade-Betreiberinnen hat keine direkten Auswirkungen auf die Gesellschaft.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Gewährung von Solidarbürgschaften an die Autoverlade-Betreiberinnen hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Der Bundesbeschluss stützt sich auf Artikel 167 der BV18; wonach die Bundesversammlung die Ausgaben des Bundes beschliesst.

6.2 Erlassform

Das MinVG hat seine Verfassungsgrundlage in den Artikeln 82, 83, 85a, 86 und 87b BV. Die beantragte Änderung bewegt sich im Rahmen, der durch diese Artikel gesteckt wird.

Bundesbeschluss: Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 und 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass

18 SR 101