Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten
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Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads BBl 20xx
In der Schweiz gibt es aktuell vier Autoverlade für den Transport von begleiteten Motorfahrzeugen auf der Schiene. Die Autoverlade an der Furka, am Lötschberg und durch den Vereinatunnel erfüllen eine grundlegende Erschliessungsfunktion, indem sie das Nationalstrassennetz dort ergänzen, wo Strassenverbindungen fehlen, vor allem im Winter. Der Autoverlad bildet am Simplon ein Zusatzangebot zur ganzjährig geöffneten Simplonstrasse. Der Verlad über den Oberalppass wurde aufgrund der hohen nötigen Investitionen und der sehr tiefen Kostendeckung per Frühling 2023 eingestellt.
Die Autoverlade Lötschberg und Vereina sind heute kostendeckend, dies allerdings nur dank dem Umstand, dass wesentliche Investitionen in der Vergangenheit à fonds perdu erfolgten und daher keine Investitionsfolgekosten zu tragen sind. Da der Autoverlad Furka nicht eigenwirtschaftlich ist, zahlt der Bund Betriebsabgeltungen. Der Autoverlad am Simplon wird vom Kanton Wallis finanziert.
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Botschaft5 zum Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur eine Änderung in der Finanzierung der Autoverlade entschieden. Diese haben die eidgenössischen Räte im Rahmen der Behandlung der Botschaft indirekt bestätigt:
– Das Rollmaterial der Autoverlade wird künftig wie im RPV eigen- oder fremdfinanziert werden. Sofern für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung zwischen dem Bund und den Betreiberinnen vereinbart werden (statt à fonds perdu).
– Die strassenseitige Infrastruktur wird wie bisher aus zweckgebundenen Mitteln aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert.
– Die eisenbahnseitige Infrastruktur wird weiterhin aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert.
Zusätzlich haben die eidgenössischen Räte entschieden, den Autoverlad am Simplon gleich zu behandeln wie die übrigen Autoverlade und den Kredit für Investitionen am Simplon aufgestockt.
Finanzierung der Infrastruktur
Die eidgenössischen Räte haben mit dem Voranschlag 2019 einen ab 2019 laufenden Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für Investitionen bewilligt6. Diese Mittel können sowohl für Investitionen in die strassenseitige Infrastruktur wie auch für Rollmaterial für den Autoverlad verwendet werden. Die Mittel sind seit 2021 weitgehend verpflichtet. Eine im Jahr 2020 bei den Autoverlad-Betreiberinnen durchgeführte Erhebung ergab, dass ab 2022 weiterer Bedarf für Erneuerungsinvestitionen besteht.
5 BBl 2023 1717
6 Art. 7 Abs. 1 Bst. e des Bundesbeschlusses 1a vom 13. Dezember 2018 über den Voranschlag für das Jahr 2019 (BBl 2019 2055).