Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten
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Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads BBl 20xx
als Teil der Abgeltung finanzierten Abschreibungen der Betriebsmittel für die Tilgung des für die Beschaffung aufgenommenen Fremdkapitals verwenden.
Im Rahmen einer im Jahr 2018 durchgeführten externen Evaluation wurde die Solidarbürgschaft im RPV als gering risikoreich eingeschätzt.13 Im RPV werden die TU für die von Bund und Kantonen bestellten Transportleistungen abgegolten. Dank der Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten durch die Besteller verfügen die TU über eine stabile Ertragslage und eine geringe Marktabhängigkeit.
Bisher ist es zu keinen Zahlungsausfällen gekommen.
2.3 Handlungsbedarf und Ziele
Die Beschaffung von Rollmaterial der Autoverlade soll künftig eigen- oder fremdfinanziert erfolgen, so wie dies auch im RPV der Fall ist. Wie die Ausführungen in Kapitel 2.2 zeigen, existiert im RPV das Instrument der Solidarbürgschaften des Bundes. Die KVF-N nimmt zur Kenntnis, dass dessen Eignung und Wirksamkeit im Jahr 2018 durch externe Fachleute untersucht worden ist. Gemäss diesen Untersuchungen stelle die Solidarbürgschaft ein wirksames und geeignetes Instrument zur Reduktion der Finanzierungskosten und zur Gleichbehandlung aller TU im RPV dar. Weiter stellt die KVF-N fest, dass die Risiken für den Bund als Bürgen im bestellten Verkehr als gering eingeschätzt werden.
Die KVF-N ist der Ansicht, dass es deshalb sinnvoll ist, analog zum RPV auch im Bereich der Autoverlade das Instrument der Solidarbürgschaften des Bundes einzuführen. Für den Besteller ergeben sich tiefere Betriebsabgeltungen aufgrund der mit der höheren Bonität verbundenen tieferen Zinsen. Die Kosten und der Subventionsbedarf können somit in den Augen der Kommission wesentlich reduziert werden, was den Bundeshaushalt in finanzpolitisch schwierigen Zeiten entlasten kann. Zudem steht eine zusätzliche Unterstützung der Autoverlade nach Auffassung der KVF-N im Einklang mit der Schweizer Verkehrspolitik, die den alpenquerenden Güterschwerverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagern will. Weiter erachtet die Kommission den Aufwand für die Einführung der Solidarbürgschaften zugunsten der Autoverlade als vertretbar, da für den RPV bereits ein System für die Abwicklung von Bürgschaftsgesuchen und die Risikoprüfung erstellt wurde (siehe auch Kap. 5.1).
Schliesslich merkt die KVF-N an, dass der Bürgschafts-Rahmenkredit für den RPV im Jahr 2020 um zehn Jahre verlängert wurde. Die Kommission hält fest, dass dieser Rahmenkredit nicht ausgeschöpft ist, womit auch genug Mittel für die Solidarbürgschaften im Autoverlad vorhanden wären (siehe Kap. 2.2).
3 Grundzüge der Vorlage
Der Wiederbeschaffungswert der heute im Einsatz stehenden Autozüge wurde im Rahmen der Botschaft zum Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur auf 400 bis 500 Millionen
13 Siehe BBI 2020 5481