Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten

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Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads BBl 20xx

Gegensatz zum bestellten RPV Risiken tragen, während es nicht ausgeschlossen wäre, dass die Unternehmen Gewinne erzielten.

4.2 Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr zugunsten der Beschaffung von Betriebsmitteln für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge auf Eisenbahnen

Dieser Bundesbeschluss ermöglicht es, den bestehenden Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken für Bürgschaften des Bundes für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr auch für die Beschaffung von Betriebsmitteln für den Transport begleiteter Motorfahrzeuge auf Eisenbahnen zu verwenden.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Ausweitung der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad führt beim BAV zu einem geringen Mehraufwand. Die Arbeiten können im Rahmen der bereits vorhandenen Ressourcen und Prozesse abgewickelt werden.

Die Vergabe von Solidarbürgschaften im Autoverlad führt zu Zinsvergünstigungen von maximal 1,5 Millionen Franken pro Jahr, was den zukünftigen Abgeltungsbedarf für den Bund als Besteller entsprechend reduzieren kann. Bürgschaften sind Eventualverpflichtungen und führen beim Bund zu keinem unmittelbaren Mittelabfluss. Als Bürge muss der Bund anstelle des Unternehmens nur dann Amortisations- und Zinszahlungen leisten, wenn diese ihren diesbezüglichen, vertraglich vereinbarten Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht nachkommen können. Ein entsprechender Zahlungsbedarf müsste dem Parlament im Rahmen eines Nachtragskredits zur Genehmigung unterbreitet werden.

Die Verwaltungskosten für die erforderliche Risikoprüfung und die Überwachung der Zahlungsfähigkeit der TU sowie eine minimale Risikoprämie sind durch die TU zu tragen. Gemäss Artikel 45 der Gebührenverordnung für den öffentlichen Verkehr vom 25. November 199817 wird bei Abschluss einer Solidarbürgschaft für die gesamte Laufzeit eine Provision in der Höhe von 1 Promille der gewährten Bürgschaftssumme erhoben (minimal 5000 und maximal 100 000 Fr.). Die bisher so erzielten Gebühreneinnahmen betrugen im Schnitt 330 000 Franken pro Jahr. Dank der Ausweitung auf den Autoverlad ist künftig mit einer leichten Zunahme der Gebühreneinnahmen zu rechnen.

17 SR 742.102