Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/71: Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads · 13 Seiten
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Übersicht
Mit dieser Vorlage soll das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden. Dadurch kann die Zinsbelastung für die Autoverlad-Betreiberinnen und damit für den Bund als Besteller reduziert werden.
Ausgangslage
Autoverladeanlagen verbinden die Welten von Strasse und Eisenbahn. Zur Sicherstellung dieser Verbindung benötigen sie einerseits eine strassenseitige wie eine bahnseitige Infrastruktur und andererseits das Rollmaterial. Im Rahmen des Geschäfts «Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit» (23.054) wurde die Finanzierung des Rollmaterials bei den Autoverladen angepasst. Das Rollmaterial der Autoverlade wird künftig wie im RPV eigen- oder fremdfinanziert. Sofern für den Betrieb eines Autoverlads ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung zwischen dem Bund und den Betreiberinnen vereinbart werden.
Inhalt der Vorlage
Mit dieser Vorlage möchte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) das im RPV zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausdehnen. Dies ermöglicht für Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln. Hierfür soll das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2) sowie der Bürgschafts-Rahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im regionalen Personenverkehr angepasst werden. Für den Besteller ergeben sich tiefere Abgeltungen aufgrund der mit der höheren Bonität verbundenen tieferen Zinsen. Da Bürgschaften gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1, Art. 3) Finanzhilfen sind, bleibt deren Gewährung ausgeschlossen, solange ein Autoverlad eigenwirtschaftlich betrieben wird. Daher soll die Solidarbürgschaft nur in jenen Fällen gewährt werden, wo der Bund Autoverladeleistungen bestellt und abgilt.