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Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 17 Seiten
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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
4Um Missbräuche zu verhindern, kann der Bundesrat Importeure von der Berechtigung ausschliessen.
5Der Bundesrat kann die Kompetenz zur Festlegung von Kriterien zur Zuteilung von Zollkontingenten nach Absatz 3 dem WBF übertragen.
6Die Zuteilung der Zollkontingente wird veröffentlicht.
Art. 23, 48, 50, 51 Abs. 1 Bst. a, 51bisund 52
Aufgehoben
Art. 76 Abs. 348
3Der Bund übernimmt höchstens 50 Prozent der im Projekt festgelegten Beiträge. Die Kantone stellen die Restfinanzierung sicher.
31. Tierseuchengesetz vom 1. Juli 196649
Va. (Art. 45a)
Aufgehoben
32. Waldgesetz vom 4. Oktober 199150
Art. 29 Abs. 1 und 2
1Der Bund koordiniert die forstliche Ausbildung.
2Aufgehoben
Art. 34a Absatz und Verwertung von Holz
Der Bund unterstützt Projekte zugunsten des Absatzes und der Verwertung von nachhaltig produziertem Holz.
Art. 38a Abs. 1 Bst. e und Abs. 2 Bst. a
1Der Bund gewährt Finanzhilfen an Massnahmen, welche die Wirtschaftlichkeit der nachhaltigen Waldbewirtschaftung verbessern, namentlich an:
e. Aufgehoben
2Er gewährt Finanzhilfen:
48 AS 2024 623
49 SR 916.40
50 SR 921.0