Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/104: Totalrevision der Verordnung des EDI über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA-EDI) · 15 Seiten
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4.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Es sind keine spezifischen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Erlassform
Die Form des in Kraft stehenden Erlasses wird beibehalten.
5.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Änderungen von Artikel 2 und des Anhangs stützen sich auf Artikel 4 VORA, die Änderung von Artikel 3 stützt sich auf Artikel 5 VORA, die Änderung von Artikel 4 stützt sich auf Artikel 13 VE-VORA. Die vorgeschlagene Regelung von Artikel 5 stützt sich auf Artikel 18e Absatz 1 VE-VORA.
5.3 Datenschutz
Der Vollzug von Artikel 3 des Entwurfs (Mindestanzahl Arzneimittelpackungen und standardisierte Tagesdosen von Arzneimitteln) erfordert – wie schon nach dem geltenden Recht – die Bearbeitung von Personendaten. Nach Artikel 26 VORA ist die gemeinsame Einrichtung bei der Verwendung der Daten dafür verantwortlich, dass die Anonymität der Versicherten gewahrt ist. Der Datenschutz wird sichergestellt.
Für die Ermittlung von Teuerungsfaktoren werden in jedem Kanton fünf aggregierte Risikogruppen gebildet (vgl. Art. 4 des Entwurfs). Aufgrund der Grösse dieser Risikogruppen werden Rückschlüsse auf einzelne Versicherte nicht möglich sein.