Erläuternder Bericht - GSchV

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 10 Seiten

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1 Ausgangslage

Langanhaltende, ausgeprägte und verbreitete Trockenperioden haben in den letzten Jahrzehnten weltweit und auch in der Schweiz zugenommen. Die jüngsten Beispiele für die Schweiz sind die Trockenperioden 2018 und 2022. Die Auswirkungen dieser Trockenperioden zeigten sich z. B. beim Rückgang der Bestände kälteliebender Fischarten, bei Versorgungsengpässen in der Trink- und Brauchwasserversorgung, Ernteeinbussen in der Landwirtschaft sowie bei Einschränkungen der Schifffahrt. Aufgrund lokaler und regionaler Wasserknappheit ergaben sich Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Wassernutzungen und dem Schutz der Gewässer (z. B. zwischen Fischerei und landwirtschaftlicher Bewässerung). Die aktuellen Klimaszenarien zeigen, dass solche Trockenperioden in Zukunft auch in der Schweiz häufiger und ausgeprägter auftreten werden. Damit nehmen voraussichtlich auch die Interessenkonflikte um die Verteilung des Wassers zu.

Während Trockenperioden kommen die aquatischen Ökosysteme aufgrund des abnehmenden Wasserdargebots stark unter Druck. Gleichzeitig steigt der Wasserbedarf: Bei der landwirtschaftlichen Bewässerung entsteht ein deutlicher Mehrbedarf an Brauchwasser. Auch die öffentliche Wasserversorgung verzeichnet während Trockenperioden Spitzenwerte beim Tagesverbrauch. Inzwischen haben sich viele Akteure auf wiederkehrende Trockenperioden eingestellt und Massnahmen zur Verringerung des zusätzlichen Wasserbedarfs getroffen, wie z. B. eine sparsame Bewässerung in der Landwirtschaft oder Verbote gewisser Wassernutzungen wie Autowaschen oder das Befüllen von Swimming-Pools während diesen Perioden.

Trotz bereits getroffener Massnahmen kann es aufgrund von Wasserknappheit zu einem Absterben von Wasserlebewesen und zu Engpässen bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder der Brauchwasserversorgung für die landwirtschaftliche Bewässerung kommen. Die Kantone verfügen über die Wasserhoheit und müssen eine haushälterische Nutzung sicherstellen (Art. 76 Abs. 1 und 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, BV, SR 101). In einigen Kantonen ist die Hoheit über die Wassernutzung an die Gemeinden delegiert. Die Kantone und in einigen Kantonen die Gemeinden bewilligen die Wassernutzungen. Sie schränken falls nötig die Wasserentnahmen ein.

Um eine haushälterische Nutzung der Gewässer sicherzustellen, benötigen die Kantone einen Überblick über alle Wasserentnahmen und müssen diese auf das aktuelle und zukünftige Dargebot abstimmen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer regionalen Wasserressourcenplanung erfolgen. Solche Planungen sind zentral für die Vorbereitung auf Trockenperioden. So können Regionen mit einem Wasserdefizit identifiziert werden. Das sind Regionen, in denen während saisonalen Trockenperioden weniger Wasser zur Verfügung steht, als benötigt wird.

Der Bund sorgt gemäss Artikel 76 Absatz 1 BV im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen. Er überprüft, ob die Kantone wirksame Massnahmen zum Schutz der Gewässer ergreifen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Da die wiederkehrenden Trockenperioden die Schweiz vor neue Herausforderungen stellen, ist die Aufsichtsfunktion des Bundes von