Erläuternder Bericht - GSchV
Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 10 Seiten
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(Art. 32 Bst. d GSchG) erteilt haben. Im Weiteren geben die Kantone Auskunft über allfällige Einschränkungen bei Wärmeeinleitungen in die Fliessgewässer sowie die Vergabe von Ausnahmebewilligungen für die Wärmeeinleitungen (Anh. 3.3 Ziff. 21 Abs. 4 GSchV). Die Kantone geben zudem eine Übersicht zu den ergriffenen Schutzmassnahmen für die Fisch- und Krebsfauna, Biotope von nationaler Bedeutung sowie für einheimische, vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Zu Buchstabe c: Die Kantone machen Angaben zur Aufgabenteilung bei der Ereignisbewältigung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Dazu gehört zum Beispiel die temporäre Übertragung kantonaler Aufgaben an die Gemeinden. Die Kantone geben eine generelle Beurteilung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden und beschreiben allfällige Herausforderungen bei der Zusammenarbeit.
Zu Buchstabe d: Die Kantone geben eine generelle Beurteilung der Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen bei der Anordnung von Massnahmen in kantonsübergreifenden Einzugsgebieten sowie mit Nachbarländern in länderübergreifenden Einzugsgebieten. Sie beschreiben die allfälligen Herausforderungen bei der Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und -ländern.
4.2.3 Mittel- und langfristige Massnahmen der Kantone
Zu Buchstabe e: Die Kantone machen Angaben zum aktuellen Stand bei der Erarbeitung und Umsetzung von kantonalen Planungsinstrumenten im Bereich Wassermanagement und Fischerei.
Zu Buchstabe f: Die Kantone machen Angaben zu ihrer Praxis bei der Koordination von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern und dem Grundwasser für Trink- und Brauchwassernutzungen, um eine haushälterische Wassernutzung sicherzustellen. Der Bund fragt zudem ab, welche Daten zur effektiven Wassernutzung dem Kanton für das Wassermanagement zur Verfügung stehen.
Buchstabe g: Die Kantone beschreiben die gewonnenen Erkenntnisse aus der Ereignisbewältigung und den allfälligen Handlungsbedarf aus Sicht des Kantons und der Gemeinden. Sie beschreiben dem Bund die aufgetretenen Vollzugsprobleme während der Trockenperiode und den allfälligen Anpassungsbedarf der gesetzlichen Grundlagen mit Bezug zur Trockenheit. Dazu gehören das GSchG und die GSchV, das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0), die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF, SR 923.01), das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451), die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV, SR 451.1) und die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32).