Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 17 Seiten
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Aktenzeichen: SBFI-631.5-04/2
1. Ausgangslage
Mit der Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens für die Raumfahrt gilt es, die von der Schweiz in den 1960er und 1970er Jahren ratifizierten UNO-Weltraumübereinkommen in nationales Recht umzusetzen. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Raumfahrt sollen klare Regeln aufgestellt und damit Rechtssicherheit für den Bund, die Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen werden, und der Rechtsrahmen soll zur Erhaltung und Förderung der Standortattraktivität der Schweiz sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Raumfahrtsektors beitragen. Das Raumfahrtgesetz regelt die Bewilligung und Aufsicht von Raumfahrtaktivitäten, den Umgang mit Haftungsfragen und das nationale Register für Weltraumgegenstände.
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dem Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Weltraumverträge der Vereinten Nationen (UNO) zu unterbreiten.
Mit Beschluss vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 6. Mai 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen und alle Stellung-
Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.1
2. Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Mit Schreiben des Vorstehers des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom 29. Januar 2025 wurden folgende 57 Adressaten zur Vernehmlassung eingeladen:
• alle 26 Kantone2 sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;
• alle 10 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien,3
• drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete,4
• acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft,5
• 10 weitere interessierte Kreise.6
Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde zudem im Bundesblatt vom 29. Januar 2025 öffentlich bekannt gegeben.7
3. Eingegangene Stellungnahmen
Bis Anfang Mai 2025 sind insgesamt 49 Stellungnahmen eingegangen. Geäussert haben sich im Einzelnen:
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.
2 ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU.
3 Die Mitte, EDU, EVP, FDP, Grüne, glp, Lega, MCG, SVP, SP.
4 SGemV, SSV, SAB.
5 economiesuisse, SGV, SAGV, SBV, SBVg, SGB, KV Schweiz, TS.
6 EKWF/CFAS, Swissmem, Aerosuisse, Swissmechanic Schweiz, SHK, swissuniversities, SNF, SWR/CSS, Akademien der Wissenschaften- Schweiz, SVV.
7 BBl 2025 324.