Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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die Stromrechnung eine Lösung finden, wie der VNB die Abgabe (allenfalls via Stromlieferant) in Rechnung stellen kann.
Auf der Rechnung wird der Steuerbetrag, der für den Ladestrom berechnet wurde, und der Rückerstattungsbetrag (von Fahrzeugen zurückgespeister Strom) separat ausgewiesen.
Überweisung an den Bund
Die VNB überweisen die Steuereinnahmen periodisch an den Bund. Die VNB überweisen nur jene Gelder an den Bund, die sie im Rahmen des Inkassos tatsächlich eingenommen haben. Bevor es zu einem Zahlungsausfall kommt, soll gelten: Die VNB haben bereits heute etablierte Abläufe, wie sie mit drohenden Zahlungsausfällen bei Stromrechnungen umgehen. Da die vorliegende Steuer üblicherweise Bestandteil der Stromrechnung sein dürfte, kommen diese Abläufe vorliegend auch im Zusammenhang mit der Steuer zur Anwendung.
Kontrolle der Datenerfassung und -übermittlung
Ist eine Ladeeinrichtung vorschriftsgemäss aus-/nachgerüstet und registriert worden, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Datenerfassung und -übermittlung korrekt funktionieren und folglich die Datenintegrität gewährleistet ist. Der steuerrechtliche Ladeeinrichtungsbetreiber muss aber dafür sorgen, dass bei einem fehlerhaften Betrieb (betreffend Messung/Erfassung der Energie sowie Übertragung der Daten an die Datenplattform) die Probleme behoben werden. Wird nichts unternommen, obwohl die Probleme bekannt sind, liegt eine Widerhandlung gegen das Gesetz vor.
Strafbar macht sich zudem insbesondere, wer sich durch eine Manipulation der Lade- und Messinfrastruktur einen Steuervorteil verschafft, das Mess- und Datenübermittlungssystem unterbricht oder die Messdaten nicht richtig übermittelt.
Wenn der Betreiber der Datenplattform Probleme bei der Datenübermittlung feststellt, soll er den zuständigen Ladeeinrichtungsbetreiber kontaktieren können, um die Verbindung wieder herzustellen. Gelingt dies nicht oder stellt er andere Probleme fest, soll er den Fall dem VNB melden können. Der VNB hat die Kompetenz, diese und weitere Fälle zu prüfen, bei denen für die Veranlagung der Steuer nicht vollständige oder möglicherweise falsche Daten vorliegen. Er muss die Möglichkeit haben, die Probleme zunächst mit dem zuständigen Ladeeinrichtungsbetreiber zu prüfen und, sofern keine Widerhandlung gegen das Gesetz vorliegt, direkt zu lösen. Der VNB soll auch die Kompetenz haben, die Mess- und Kommunikationseinrichtung der Ladeeinrichtung vor Ort zu überprüfen oder von einem Dritten überprüfen zu lassen (Elektroinstallateur). Vermutet der VNB eine Widerhandlung gegen das Gesetz, so hat er den Fall an die Bundesbehörde zu übergeben, damit diese den Fall verfolgen kann.
Audits bei den VNB durch die Bundesbehörde
Die Bundesbehörde kann in Bezug auf die korrekte Veranlagung der Steuer, das Inkasso und die Überweisung der Einnahmen an den Bund Audits bei den VNB durchführen. Hierfür braucht die Bundesbehörde die notwendige Kompetenz, welche im Gesetz festgehalten ist.
Geprüft, aber verworfen: Kontrollsystem zur Vermeidung von Steuerumgehungen über nicht registrierte Ladeeinrichtungen
Um Steuerumgehungen über nicht registrierte Ladeeinrichtungen zu verhindern, wurde die Einführung eines Kontrollsystems geprüft. Ein solches Kontrollsystem könnte einerseits zur Aufdeckung von Verstössen und andererseits als präventive Massnahme zur Abschreckung von Missbrauch dienen und damit einen Beitrag zur Sicherung der Steuereinnahmen leisten. Effektive Kontrollen müssten nachweisen können, dass ein Fahrzeug unzulässig an einer nicht registrierten Ladeeinrichtung geladen wird. Dafür wären Kontrollen vor Ort, in Gebäuden und insbesondere in Garagen erforderlich.
Kontrollen könnten entweder nach dem Zufallsprinzip oder bei Verdacht, insbesondere basierend auf Risikoanalysen, durchgeführt werden. Zufallskontrollen dienen vor allem präventiven Zwecken und tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei. Der Grossteil der Kontrollen sollte jedoch verdachtsbasiert erfolgen, um die verfügbaren Ressourcen effizient einzusetzen. Dies bedeutet, dass Kontrolleure in der Regel nicht alle Gebäude der Schweiz wahllos auf unzulässiges Laden von Fahrzeugen hin überprüfen