Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/27: Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen / Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge · 158 Seiten
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Rolle/Akteur Verantwortlichkeiten und Aufgaben
Betreiber der • Setzt die technischen Standards für die Anbindung der Ladeeinrichtungen Datenplattform an die Plattform zum Zwecke des Datenaustauschs.
• Stellt sicher, dass VNB und Ladeeinrichtungsbetreiber ihre Schnittstellen zur Datenplattform einrichten können und die VNB die Ladeeinrichtungen registrieren können.
• Prüft die korrekte Anbindung aller Ladeeinrichtungen an die Plattform und stellt sicher, dass die übermittelten Messdaten dem jeweils zuständigen VNB zugänglich sind.
• Gewährt den Vollzugstellen nach diesem Gesetz im Rahmen ihrer Zuständigkeit Zugriff auf die Daten der Plattform.
Bundesbehörde • Operative Aufgaben im Rahmen der Nutzung der Datenplattform: Dazu
gehören insbesondere die Gestaltung und Pflege der vertraglichen Beziehungen zum Datenplattformbetreiber, die Definition des konkreten Pflichtenhefts und Konkretisierung weiterer Vorgaben (bspw. Kostenausscheidung), welche sich aus den rechtlichen Vorgaben (Gesetz und Verordnung) zur Nutzung der Datenplattform zum Zweck der Erhebung der Steuer ergibt, sowie die Koordination zwischen Datenplattformbetreiber und Verteilnetzbetreiber.
• Aufsicht über die Erhebungsstellen: Die Bundesbehörde übt die Aufsicht über die Verteilnetzbetreiber und die anderen Erhebungsstellen aus, indem sie bei diesen Audits in Bezug auf die korrekte Veranlagung der Steuer, das Inkasso und die Überweisung der Einnahmen an den Bund durchführen kann.
• Strafverfolgung: Die Bundesbehörde verfolgt und beurteilt Steuerwiderhandlungen gegen das Gesetz.
• Behandlung von Beschwerden in erster Instanz: Steuerpflichtige können die von den Vollzugstellen (Verteilnetzbetreiber) erlassenen Verfügungen mittels Beschwerden bei der Bundesbehörde anfechten. Diese behandelt die Beschwerde in erster Instanz.
• Einziehung der Steuereinnahmen bei den Erhebungsstellen: Die Bundesbehörde sorgt für Einzug der Steuereinnahmen, welche durch die verschiedenen Erhebungsstellen bei den Steuerpflichtigen erhoben wurden.
6.2.4 Erhebungsprozess Ladestromsteuer
Der Erhebungsprozess setzt sich aus sechs Teilprozessen zusammen, welche nachfolgend beschrieben werden. An jedem der Teilprozesse sind jeweils einer oder mehrere der oben beschriebenen Akteure beteiligt.
Abbildung 35: Teilprozesse der Steuererhebung
Erfassung und
Überweisung an Information Registrierung Übermittlung der Veranlagung Inkasso
Messdaten den Bund
VNB Elektroinstallateur Ladeeinrichtung VNB VNB VNB
Strassenverkehrsämter VNB bzw. der Betreiber
Information
Um sicherzustellen, dass die Betreiberinnen und Betreiber von Ladeeinrichtungen über ihre Steuerpflicht und die Halterinnen und Halter der Fahrzeuge über die neue Steuer informiert sind, sollen die VNB und die kantonalen Strassenverkehrsämter Informationsschreiben versenden. Die VNB informieren ihre Netzanschlussnehmer und Endverbraucher, also alle potenziellen steuerrechtlichen Ladeeinrichtungsbetreiber, frühzeitig vor der Einführung der Steuer über die neuen Anforderungen (insb. Aus- und Nachrüstungspflicht) und die notwendige Meldung/Registrierung (s. Abbildung 36) der Ladeeinrichtung. Zusätzlich wird an bestehende Meldepflichten für elektrische Installationen erinnert. Die Strassenverkehrsämter versenden ein ähnliches Schreiben an die Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen, damit auch diese über die neue Steuer und das neue Ladeverbot an nicht registrierten Ladeeinrichtungen